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Papstbriefe - Echte und unechte Papstbriefe 1 (42-309)
4. Clemens I. (91 – 100)

Der erste Dekretal-Brief an Jacobus, den Bruder des Herrn.

Einleitung.

In der Pseudo-Isidorischen Sammlung sind dem hl. Clemens fünf Decretal-Briefe zugeschrieben, von denen die zwei ersten an den hl. Jacobus, den Bruder des Herrn und Bischof von Jerusalem, gerichtet sind und auch viel ältere Theile enthalten, die schon lange vor Pseudo-Isidor als Briefe des hl. Clemens (freilich unechte) bekannt waren. Die drei übrigen sind von Pseudo-Isidor selbst und zwar fast ganz aus den Recognitionen fabrizirt.

Dieser Brief zerfällt in zwei Theile; der erste, die ersten 19 Capitel (nach Hinschius) enthaltend, ist schon von Ruffinus aus dem Griechischen ins Lateinische übersetzt und aufs der Synode zu Vaison im J. 442 citirt worden; auch der griechische Text dieses Stückes existirt noch.1 Dieser Theil, welcher das gute Drittel des ganzen Briefes ausmacht, war eigentlich nur ein Begleitschreiben zu den clementinischen Homilien und erscheint daher auch stets mit diesen verbunden. Der zweite Theil des Briefes aber ist [S. 149] von Pseudo-Isidor aus einer Menge von unechten und echten Stücken, aus Decretalen vieler Päpste, aus Canonen, aus der Erklärung des Venantius Fortunatus über das apostolische Symbolum, aus einer Masse von Schrifttexten compilirt und daher nur lateinisch vorhanden. Als Veranlassung zu diesem Schreiben wird angegeben, daß Petrus den Clemens zu seinem Nachfolger bestimmt und ihm befohlen habe, nach seinem Tode den Jacobus hievon zu verständigen; dadurch allein schon erscheint dieser Brief als entschieden unecht, weil ja der hl. Jacobus lange vor Petrus (um das J. 63) gestorben ist. Dennoch ist derselbe, wenigstens in seinem 1. Theile, ein schönes Denkmal aus uralter Zeit (aus der 2. Hälfte des 2. Jahrh.) und enthält die herrlichsten Ermahnungen an Bischöfe, Priester und die anderen Diener Gottes zur gewissenhaften und eifrigen Amtsverwaltung, an die Gläubigen zum festen Anschluß und unverbrüchlichen Gehorsam gegen die Geistlichen, besonders gegen den Bischof. Dieß dürfte wohl auch eine genauere Inhaltsangabe (des ersten Theiles) rechtfertigen.

1: Coustant. Appendix p. 3; Mansi Conc. Coll. I p. 111.

 

 

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Letzte Änderung am 4. April 2008.
Gregor Emmenegger