Origenes († 253/54) - Über die Grundlehren der Glaubenswissenschaft (De principiis) Viertes Buch. Zweiter Abschnitt. Von der Art, die heil. Schrift zu lesen und zu verstehen.
8. Wenn jedoch überall die Anwendbarkeit des Gesetzes und der natürliche Zusammenhang der Geschichte so klar in die Augen fiele, so würden wir kaum glauben, daß neben dem buchstäblichen noch ein tieferer Sinn in der Schrift liegen könne. Deßwegen hat der göttliche Logos dafür gesorgt, daß mitten unter Gesetz und Geschichte hinein gleichsam Aergernisse, Anstösse und Widersprüche gebracht wurden: 1 damit wir nicht, überall 2 bloß von dem lockenden Ausdrucke angezogen, entweder am Ende von der Schriftlehre abfielen, wenn wir Nichts Gotteswürdiges darin fänden; oder doch Nichts Höheres vernähmen, weil wir uns von dem Buchstaben nicht [S. 269] losmachen könnten. 3 Ist es demnach Hauptabsicht, den Zusammenhang des Geistigen in dem, was geschehen ist und geschehen soll, darzulegen: so ist ferner ausgemacht, daß der Sprecher da, wo er geschichtliche Thatsachen dem geheimen Sinne anpassen konnte, dieselben gebrauchte; und den tieferen Sinn vor der Menge verbarg; wo hingegen im Verlauf der Entwicklung übersinnlicher Dinge keine denselben entsprechende Thatsache erfolgte, die durch den geheimen Sinn schon vorgezeichnet war, da wob die Schrift auch Ungeschehenes in die Geschichte ein, sey es, daß es überhaupt unmöglich, oder zwar möglich, aber nicht wirklich war. Und zwar sind bald wenige Ausdrücke eingeflochten, die dem Buchstaben nach keine Wahrheit enthalten, bald sind es mehrere. Das Gleiche ist auch in Beziehung auf die Gesetzgebung zu bemerken. In dieser ist Manches zu finden, was an sich schon auf die Zeiten der Gesetzgebung vollkommen anwendbar ist; bisweilen aber zeigt sich auch keine anwendbare Stelle: ja, manchmal wird um der Nachdenkenden und Scharfsinnigen willen Unmögliches zum Gesetz gemacht, damit sie in eine genauere Untersuchung der Schrift eingehen und die wichtige Ueberzeugung gewinnen, daß hierin ein Gottes würdiger Sinn zu suchen sey. 4
1: Ganz unbrauchbar ist die Lesart der CC. Th. αφαθα ταχθηναι für εγκαταταχθηναι. 2: παντη. Andere Hdschr. παντες. 3: μη κινουμενοι απο του γραμματος. Tarin bezieht das μη zu μηδεν θειοτερον μαθωμεν, und übersetzt neve, affecti a litera, nihil divinius percipiamus; allein das Erstere entspricht dem Vorangehenden ως μηδεν θεου αξιον μανθανοντες. Rufin scheint κινεισθαι auf die σκανδαλα und προσκομματα, welche zum Nachdenken wecken sollen, zu beziehen und übersetzt, indem er den Satz positiv ausdrückt, das κινουμενοι durch: ut extrusos nos et exclusos revocet ad alterius initium viae etc. Rue gibt μη κινουμενοι απο richtig durch penitus dahaerentes. 4: Alles dieß hat auch Rufin fast wörtlich so. In der Philok. stehen die letzten Worte περι του δειν του θεου αξιον νουν εις τα τοιαυτα ζητειν, als Ueberschrift für die folgenden §§. Ohne Zweifel durch Mißverstand der Abschreiber.
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