26.04.2006

JA der Rektorenkonferenz für die Abstimmung vom kommenden 21. Mai


Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) spricht sich für einen Schweizer Hochschulbereich aus, der den Anforderungen einer immer mobileren Wissensgesellschaft genügt und eine starke Position im internationalen Umfeld einnimmt. Deshalb empfiehlt sie den Stimmberechtigten für den kommenden 21. Mai nachdrücklich die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung anzunehmen.

Im Hochschulbereich sind bereits mehrere Rahmenbedingungen gesamtschweizerisch geregelt. Der neue Hochschulartikel wird eine bessere Grundlage für die Harmonisierungen in der Studienorganisation und die Steuerung von Prozessen bilden, die auf einem umfassenden Verständnis des Systems basieren.

Aufgrund dieser neuen Bestimmungen sorgen Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination und für die Gewährleistung der Qualität im schweizerischen Hochschulwesen. Sie nehmen dabei Rücksicht auf die Autonomie der Hochschulen und ihre unterschiedlichen Trägerschaften und achten auf die Gleichbehandlung von Institutionen mit gleichen Aufgaben.

Bund und Kantone werden über eine klare verfassungsrechtliche Grundlage für eine Vereinheitlichung von Studienstufen und deren Übergänge, für die universitäre Weiterbildung, die Anerkennung von Institutionen und Abschlüssen sowie für die Grundsätze der Finanzierung verfügen. In partnerschaftlicher Weise können Bund und Kantone so ein gemeinsames Verständnis des Systems entwickeln und miteinander den gesamten Bereich der Hochschulen steuern.

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