31.03.2008

Honorierung von Stiftungsräten


Das Institut für Verbands-, Stiftungs- und Genossenschafts-Management (VMI) der Universität Freiburg hat eine nationale Studie zur Honorierung von Stiftungsräten in gemeinnützigen Stiftungen der Schweiz durchgeführt. Die Studie gibt Aufschluss über Handhabung und Umfang der Honorierungen in Schweizer Stiftungen. Die explorative, quantitative Erhebung vermittelt erstmals in Form einer Situationsanalyse eine Übersicht der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Honorierung von Stiftungsräten und dient den Stiftungen bei der Ausgestaltung des eigenen Honorierungsreglements als Orientierungshilfe. Die Studie wurde unterstützt durch die beiden Dachorganisationen des Schweizer Stiftungswesens proFonds und SwissFoundations.

Stiftungen sind auf kompetente, gut qualifizierte Stiftungsräte angewiesen, die sich im obersten Leitungsgremium der Stiftung für die Anliegen der Stiftung engagieren. Dass es bei diesem grossen Bedarf an Personen – gemäss Hochrechung basierend auf den Resultaten der Studie besteht ein Bedarf von rund 60'000 bis 70'000 Stiftungsräten für gemeinnützige Stiftungen in der Schweiz – nicht immer einfach ist, die richtigen Leute zu finden und zu mobilisieren, ist evident. Entsprechend haben über die Jahre hinweg verschiedene Stiftungen begonnen, finanzielle Anreize für Stiftungsräte zu setzen.
Die Resultate der Studie zeigen, dass das Thema der Honorierung von Stiftungsräten sehr differenziert angegangen wird. Grundsätzlich erweist sich der Sektor gemeinnütziger Stiftungen als äusserst heterogen. Nicht nur die Grundausrichtung, ob Förderstiftung oder operative Stiftung, sondern insbesondere auch die Unterschiede bezüglich Grösse, Kapitalkraft wie auch Professionalisierungsgrad der Stiftungen führen dazu, dass ein Stiftungsrat seine Aufgabe in einem sehr unterschiedlichen Kontext wahrzunehmen hat.
Eine Honorierung von Stiftungsräten ist heute keine Ausnahme mehr, sondern entspricht der Praxis, die in einer Mehrheit der Stiftungen gepflegt wird, auch wenn nach wie vor rund 40% aller Stiftungen auf jegliche Form einer Entschädigung ihres Stiftungsrates verzichten. Die Formen der Honorierung gehen von der Erstattung von Sitzungsgeldern über Pauschalspesen bis hin zu monatlich ausbezahlten Honorarpauschalen. Bei einer überwiegenden Mehrheit der Stiftungen bewegen sich diese Honorare in einem moderaten Rahmen, der deutlich unter marktüblichen Ansätzen für vergleichbare Leistungen liegt. Die Zahl an Stiftungen, die sich ausserhalb dieser Konvention bewegt, ist überschaubar. Diese Stiftungen entschädigen ihre Stiftungsräte überwiegend mit Honorarpauschalen, die in einem Missverhältnis zur aufgewendeten Zeit steht.
Ganz klare Defizite bestehen heute noch im Bereich der Formalisierung wie der Transparenz. Knapp 70% der Stiftungen verfügen über kein Honorierungsreglement, das Grundvoraussetzung einer einheitlichen, transparenten Honorierungspolitik ist. Hier besteht dringender Nachholbedarf.
Mit der empirischen, explorativen, allerdings nur bedingt repräsentativen Studie zur Honorierung von Stiftungsräten ist es sicherlich gelungen, einige neue, wichtige Erkenntnisse in das bis anhin weitgehend unerforschte und intransparente Gebiet der Honorierung von Stiftungsräten zu bringen.

Das Institut für Verbands-, Stiftungs- und Genossenschafts-Management (VMI)

Das VMI ist ein Institut der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg / Schweiz. Es wurde 1976 gegründet und befasst sich seither mit der wissenschaftlich-interdisziplinären Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Nonprofit-Management.