15.04.2010

Nationale Anti-Folter-Kommission nimmt Sitz in Freiburg


Die neue Kommission zur Verhütung von Folter, die Anfang Jahr ihre Arbeit aufgenommen hat, wird ihren Sitz in den Räumlichkeiten des Departements für Strafrecht der Universität Freiburg installieren, um ihre Unabhängigkeit gegenüber der Bundesverwaltung zu betonen. Kommissionspräsident Jean-Pierre Restellini, der zudem die Schweiz im Anti-Folter-Ausschuss des Europarates vertritt, wird sich am 27. April anlässlich eines öffentlichen Vortrages an der Universität Freiburg zum Mandat der Kommission und zu den sich damit eröffnenden Handlungsspielräumen äussern.



Zwangsausschaffungen filmen?

Die vom Bundesrat ernannte Kommission zur Verhütung von Folter besitzt ein uneingeschränktes Recht, alle Gefängnisse und Anstalten, in denen Personen die Freiheit entzogen wird, unangekündigt zu besuchen und zu kontrollieren. Sie kann den zuständigen Behörden auch Empfehlungen abgeben und sich zu geltenden oder geplanten Erlassen äussern. Restellini hat sich denn auch schon zur erzwungenen Ausschaffung von Asylsuchenden geäussert, nachdem am 17. März dieses Jahres ein Ausschaffungshäftling am Flughafen Zürich gestorben ist und das Bundesamt für Migration bis auf weiteres auf die Durchführung von Ausschaffungen von Personen, die sich der Rückführung widersetzen, verzichtet. Restelli kann sich in diesem Zusammenhang beispielsweise Ausschaffungs-Rapporte in Form eines Films vorstellen, damit sich nicht zuletzt die Öffentlichkeit ein Bild von den erzwungenen Ausschaffungen machen kann.

Neuer Name für die Kommission?

Jean-Pierre Restellini wird anlässlich seines Vortrages vom 27. April an der Universität Freiburg darüber berichten, wie die verschiedenen kantonalen Institutionen, die seine Kommission untersuchen will, auf seine Arbeit reagieren. Da kann es seitens der kantonalen Verantwortlichen zu ablehnenden Haltungen kommen, was, so Restellini, unter anderem mit dem seiner Meinung nach zu aggressiven Namen der Kommission zusammenhängt. Denn der Begriff „Folter“ sei fast schon vorverurteilend und die Institutionen seien zum Teil entsetzt, wenn man sie unter diesem Namen besuche. Darum schlägt Restellini einen eher neutralen Ausdruck vor - wie beispielsweise „Nationale Kommission zum Besuch von Orten des Freiheitsentzugs“.



Zeit und Ort des Vortrages: 27. April 2010, 18h15 bis 19h30, im Saal 3117 des Hauptgebäudes Miséricorde der Universität, Av. de l’Europe 20, Freiburg.

Weitere Informationen erhalten Sie von Prof. Nicolas Queloz (Departement für Strafrecht): 026 300 80 75, nicolas.queloz@unifr.ch

Quelle: Marco Bowald, Kommunikationsbeauftragter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, 026 300 80 07, marco.bowald@unifr.ch