Denken Sie daran, eine Gesuch zur Verbilligung der Krankenkassenprämien zu beantragen!
Für der Kanton Freiburg, mussen Sie das Formular ausfüllen und bis spätestens den 31. August 2024 an bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse adressieren (das Einreichedatum, dasjenige Datum, an dem der Antrag bei der Ausgleichskasse eintrifft ist massgebend). Die kantonale AHV-Ausgleichskasse (die AHV-Kasse) tritt auf nach dieser Frist eingereichte Gesuche nicht mehr ein.
Für andere Kantone wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle Ihres Kantons.
Wann? | 31.08.2024 |
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Online | |
Wo? | |
Kontakt | ECAS/KSVA Impasse de la Colline 1 1762 Givisiez |
Mehr dazu | Website |