Andere finanzielle Hilfen
Grundsätzlich haben alle Schweizerinnen und Schweizer sowie alle Ausländerinnen und Ausländer mit Bewilligung C und B das Recht auf staatliche Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe für Studierende ist nicht einheitlich geregelt in der Schweiz. Ihre Wohngemeinde oder der Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde oder Region kann Sie über die Möglichkeiten der Unterstützung informieren. Häufig können Studierende, die 30 – 50% Stellenprozente neben dem Studium arbeiten und deren Einkommen zur Existenzsicherung nicht ausreicht, auf subsidiäre, existensichernde Hilfe Anspruch erheben. Informieren Sie sich bitte an Ihrem Wohnort.