Kantonale Stipendien
Um ein Gesuch für finanzielle Hilfe während der Ausbildung zu stellen, müssen Sie sich an die kantonale Stipendienstelle Ihres Kantons wenden. (Zuständig ist in der Regel der Kanton, in dem Ihre Eltern oder Sie selbst Steuern bezahlen.)Bei dieser Stelle erhalten Sie auch Informationen zum genauen weiteren Vorgehen.
Im Kanton Freiburg wenden Sie sich bitte ans Amt für Ausbildungsbeiträge der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD). Die Gesuche für das laufende Jahr können bis spätestens zwei Monate nach Studienbeginn eingereicht werden.
Für die anderen Kantone finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen auf dem Portal der Schweizerischen Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK). Dort finden Sie unter anderem auch Informationen über die kantonalen Zuständigkeiten sowie die Adressen aller kantonalen Stipendienstellen.
Untenstehend finden Sie Informationen zu kantonalen Stipendien:
Andere Stipendien
Stiftung Ernst-Burri
Die Stiftung Ernst-Burri kann Studierenden, welche das Schweizer Bürgerrecht besitzen sowie den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Freiburg haben, Stipendien sprechen, wenn diese in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben. Das Gesuchsformular kann unter folgender Adresse bestellt werden. Stiftung Ernst-Burri, Postfach 56, 1701 Freiburg. Ein Gesuch wird nur geprüft, wenn gleichzeitig ein Stipendiengesuch beim Amt für Ausbildungsbeiträge des Kantons Freiburg gestellt wurde.