Diskriminierung, Respekt & Belästigung
Persönlichkeitsverletzungen
Es besteht eine Persönlichkeitsverletzung, wenn Sie sich in einer Situation täglicher Konflikte am Arbeits- oder Studienort befinden und Sie sich nicht respektiert oder gehört fühlen.
Das Zivilgesetzbuch der Schweiz führt im Artikel 28 ff die juristischen Möglichkeiten des Persönlichkeitsschutzes auf. Dabei handelt es sich um Klagen am Gericht, um bestehende Persönlichkeitsverletzungen Einhalt zu gebieten. Es geht dabei beispielsweise um das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf Ehre, der Schutz der körperlichen Integrität, die Bewegungsfreiheit, den Schutz des Namens und der persönlichen Daten, etc.
Mobbing
Die Universität ist verpflichtet, all Ihre Mitarbeitenden und Studierenden vor Persönlichkeitsverletzungen, Mobbing und sexueller Belästigungen zu schützen. (Schweizerisches Obligationenrecht OR Art.328 und ArG, Art. 6 al. 1).
Sexuelle Belästigung
Die Universität toleriert keinerlei Angriffe auf die Persönlichkeit und die Würde anderer.
Die Universität garantiert ein Studium- und Arbeitsklima, das jede und jeden respektiert.
Seit Oktober 2020 führt sie eine Kampagne gegen sexuelle Belästigung und Sexismus durch.