Studium & Behinderung

Die Universität Freiburg berücksichtigt die spezifischen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung, um ihnen ein Studium unter optimalen Bedingungen zu ermöglichen. Sie ermutigt die Studierenden, ihre Behinderung bereits bei der Anmeldung an der Universität anzugeben.

Frau Nathalie Lambert, Leiterin der Dienststelle für Gleichstellung, Diversität und Integration - Integration von Studierenden und Personal mit Behinderung (im Folgenden die Leiterin der Dienststelle), informiert und berät Studierende über Nachteilsausgleichsmassnahmen im Zusammenhang mit dem Universitätsstudium und bietet Unterstützung bei Fragen zum Zugang zu den Gebäuden und Infrastrukturen der Universität. 

Die Nachteilsausgleichsmassnahmen sollen die durch eine Behinderung verursachten Benachteiligungen ausgleichen und die Chancengleichheit im Bereich des Studiums gewährleisten. Sie bestehen aus formalen Anpassungen der Studien- und Prüfungsbedingungen und betreffen nicht die in den Studienplänen festgelegten Ausbildungsziele und Anforderungen.

 

Verfahren zur Einreichung eines Gesuchs um Nachteilsausgleich

  1. Nicht immatrikulierte gesuchstellende Personen müssen bei der Anmeldung an der Universität das Formular für das Gesuch um Nachteilsausgleich über Inscruni ausfüllen. An der Universität immatrikulierte gesuchstellende Personen müssen das Formular über MyUnifr ausfüllen.

  2. Die für die Bearbeitung des Gesuchs erforderlichen Dokumente müssen so schnell wie möglich an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.

    Liste der für die Bearbeitung des Gesuchs nötigen Unterlagen
    A. Formular für das Gesuch um Nachteilsausgleich.
    B.

    Arztzeugnis in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache, das nicht älter als drei Monate sein darf.

    Das Arztzeugnis ist ein detailliertes Gutachten, das Angaben zur Diagnose gemäss der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) und Informationen zum Schweregrad der Behinderung sowie eine Beschreibung der erwarteten Entwicklung und der Auswirkungen der Behinderung auf das Universitätsstudium enthält. Das Arztzeugnis wird je nach Behinderung von einer Fachärztin oder einem Facharzt, einer Logopädin oder einem Logopäden, einer Psychologin oder einem Psychologen ausgestellt. 

    Die gesuchstellende Person erklärt sich mit der für die Prüfung des Gesuchs erforderlichen Entbindung vom Arztgeheimnis einverstanden.  

    C. Gegebenenfalls: eine Kopie des Entscheids des Gymnasiums (Maturitätsjahr), der zuletzt besuchten Universität oder der Herkunftshochschule der Gaststudierenden.


  3. Die Leiterin der Dienststelle führt die Vorprüfung des Gesuchs durch. Sie wird sich ggf. mit der gesuchstellenden Person in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. 

  4. Je nach den im Gesuch genannten besonderen Bedürfnissen wird der Entscheid der gesuchstellenden Person durch die Fakultät oder die Leiterin der Dienststelle eröffnet.

     

Bemerkungen:
- Die Nachteilsausgleichsmassnahmen werden in der Regel für die gesamte Studiendauer (Bachelor- und Masterstudiengänge zusammen) im gewählten Studiengang gewährt.

- Die Nachteilsausgleichsmassnahmen können jederzeit angepasst oder neu bewertet werden, wenn sich die behinderungsbedingte Situation ändert. Ein zusätzliches Gesuch oder ein Antrag auf Neubewertung kann gegebenenfalls bei der Leiterin der Dienststelle eingereicht werden.

- Wenn ein Kurs von einer anderen Fakultät angeboten wird, müssen die Studierenden unbedingt Kontakt mit der Leiterin der Dienststelle aufnehmen, damit ein neuer Entscheid verfasst wird.

- Bei einem Wechsel des Studiengangs bzw. -programms wenden sich die Studierenden bitte an die Leiterin der Dienststelle.

 

Fristen in denen ein Gesuch um Nachteilsausgleich eingereicht werden kann

  •  für Personen, die nicht an der Unifr immatrikuliert sind:

30. April

für das folgende Herbstsemester.

30. November

für das folgende Frühlingssemester.

 

  • für Personen, die an der Unifr immatrikuliert sind (ab dem 2. Semester):

30. Juni

für das folgende Herbstsemester.

31. Januar

für das folgende Frühlingssemester.

 

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihr Gesuch um Nachteilsausgleich möglichst frühzeitig einzureichen, da die Bearbeitung des Gesuchs mehrere Wochen beansprucht.

 

 

Rechtliche Grundlagen

Richtlinien 

Nützliche Dokumente

Behinderungsformen

Personen mit eingeschränkter Mobilität

Lagepläne der Universität Freiburg

Bereitstellung von Rollstühlen:
Bei Bedarf/im Notfall stellt die Unifr zwei Rollstühle zur Verfügung:

- Standort Miséricorde:
MIS01, Raum 1022 (Sanitätsraum), verfügbar über die Nummer 
026 300 95 00 (Pikett Hausdienst)

- Standort Pérolles:
PER21, Raum C021 (Sanitätsraum), verfügbar über die Nummer 
026 300 93 00 (Pikett Hausdienst)

Studierende mit einer Autismus-Spektrum-Störung 

autism&uni 

Kontakt

Nathalie Lambert
Leiterin der Dienststelle Gleichstellung, Diversität und Inklusion
Integration der Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderung
handicap@unifr.ch