Lehrstuhl für Kanonisches Recht
Das Kanonische Recht ist eine theologische Disziplin, die das Leben der Kirche reguliert une regelt. So befasst sich der 1917 von Benedikt XV. verkündete und 1983 von Johannes Paulus II. revidierte Codex des Kanonischen Rechtes (CIC) mit der Struktur der Kirche, den Sakramenten, der Gerichtsbarkeit (kirchliche Tribunale), den Sanktionen und der Verwaltung der Güter. Eine Disziplin im Dienst des Geheinwohls und des Heils der Seelen. Unser Team