Gesuch einreichen

Massgebend für die Annahme oder die Ablehnung eines Finanzierungsgesuchs sind die Einhaltung des Reglements sowie die Angaben im Antragsformular. Die vollständig und fristgerecht eingereichten Gesuche werden von der Kommission "Aktionsfonds" geprüft.

Die Anträge um Finanzierungsmittel sind zwingend im Vorgang des Projekts bzw. der Veranstaltung per E-Mail beim Vertreter oder der Vertreterin der jeweiligen Fakultät in der Kommission "Aktionsfonds" einzureichen. 

Die pro Finanzierungsgesuch zugesprochene Summe beträgt grundsätzlich maximal CHF 200.00 pro Einzelperson und Jahr bzw. CHF 1'000.00 pro Organisation einer Veranstaltung; letzteres kann ausnahmsweise überschritten werden. Die Gesamthöhe des Aktionsfonds wird von der Generalversammlung der CSWM im Rahmen des Budgets festgelegt und betrug für das Jahr 2017 CHF 5'000.00.

Einreichungstermine

  • 31. März (für Projekte und Veranstaltungen vom 1. April bis 30. September)
  • 30. September (für Projekte und Veranstaltungen vom 1. Oktober bis 31. März)