Prüfungen/Examen

Das akademische Jahr der Universität ist in zwei Semester unterteilt:

  • Herbstsemester
  • Frühlingssemester

 

Die Prüfungen/Examen finden in drei Prüfungssessionen statt.

  • Wintersession (früher Frühlingssession - Januar/Februar): Dem Herbstsemester zugeordnet, an dessen Ende sie stattfindet.
  • Sommersession (Juni): Dem Frühlingssemester zugeordnet, an dessen Ende sie stattfindet.
  • Herbstsession (August/September): Dem Frühlingssemester zugeordnete Session, die zu Beginn des folgenden Herbstsemesters stattfindet.

Aktuelle Fristen/Termine 

  • Prüfungen Winter 2025

    Prüfungsperiode: 20.01. - 14.02.2025
    Prüfungseinschreibung: 09.09. - 08.11.2024
    Annullierung der Prüfungseinschreibung: 09.09.2024 - 13.01.2025
    Validierungsfrist Studienprogramme BA: 21.02.2025
    Validierungsfrist Studienprogramme MA: 21.02.2025
    Promotionsfeier Master: 05.04.2025 (Samstag)
    Promotionsfeier Bachelor: 05.04.2025 (Samstag)

  • Prüfungen Sommer 2025

    Prüfungsperiode: 02.06. - 27.06.2025
    Prüfungseinschreibung: 10.02. - 11.04.2025
    Annullierung der Prüfungseinschreibung: 10.02. - 26.05.2025
    Validierungsfrist Studienprogramme BA: 04.07.2025
    Validierungsfrist Studienprogramme MA: 06.06.2025
    Promotionsfeier Master: 06.09.2025 (Samstag)
    Promotionsfeier Bachelor: 06.09.2025 (Samstag)

  • Prüfungen Herbst 2025

    Prüfungsperiode: 18.08. - 12.09.2025
    Prüfungseinschreibung: 30.06. - 31.07.2025
    Annullierung der Prüfungseinschreibung: 30.06. - 11.08.2025
    Validierungsfrist Studienprogramme BA: 19.09.2025
    Validierungsfrist Studienprogramme MA: 19.09.2025
    Promotionsfeier Master: 29.11.2025 (Samstag)
    Promotionsfeier Bachelor: 29.11.2025 (Samstag)

Prüfungsmodalitäten

  • 2 Prüfungsversuche: Für jede Veranstaltung haben Sie 2 Versuche innerhalb von 4 Prüfungssessionen nach der Einschreibung in die Unterrichtseinheit, um diese erfolgreich abzuschliessen.
  • Neu ab FS21 - Prüfungsausschreibung für Prüfungen «ausserhalb der Prüfungssession»: Studierende können sich während jeder Periode von Prüfungen «ausserhalb der Prüfungssession» (unabhängig der Temporalität der UE) ausschreiben. Bei allen anderen Prüfungen muss die Frist für die Prüfungsausschreibungen eingehalten werden.
  • Übergangsbestimmungen: Für Unterrichtseinheiten, in die sich die Studierenden vor dem Herbstsemester 2019 eingeschrieben haben (z.B. Kurs des Frühlingssemesters 2019), bleibt noch die Möglichkeit eines dritten Prüfungsantrittes.
  • In mündlichen Prüfungen ist eine Beisitzerin oder ein Beisitzer anwesend. Bei jeder mündlichen Leistungskontrolle wird ein Prüfungsprotokoll erstellt, aus welchem in den Grundzügen die Prüfungsfragen, die Antworten sowie der Prüfungsablauf hervorgehen.
  • Bei einer ungenügenden Prüfung haben die Studierenden das Recht auf eine Einsichtnahme in die Prüfungsarbeit. Zudem können die Studierenden nach der Einsichtnahme ein Gespräch mit der der Examinatorin/ dem Examinator vereinbaren.

  • Definitiver Misserfolg nach vier Prüfungssessionen ohne Prüfungseinschreibung: Studierende, die sich nicht in die Prüfung einer Unterrichtseinheit einschreiben, für die sie sich angemeldet haben, wird nach vier Sessionen ein endgültiger Misserfolg in der entsprechenden Unterrichtseinheit oder im entsprechenden Modul verzeichnet (art. 24 al. 5).
  • Übergangsbestimmungen: Für Unterrichtseinheiten, in die sich Studierende vor dem Herbstsemester 2019 eingeschrieben haben, ohne sich für die Prüfung einzuschreiben, gilt obgenannte Regel nicht. Es wird kein definitiver Misserfolg verzeichnet, wenn keine Prüfung zur Unterrichtseinheit abgelegt wird.
    Für Unterrichtseinheiten, in die sich Studierende vor dem Herbstsemester 2019 für Kurs und Prüfung eingeschrieben haben, werden die Sessionen wie üblich gezählt (vier Sessionen nach der Einschreibung in die Unterrichtseinheit). 
  • Die Prüfungen werden von der Examinatorin/dem Examinator mindestens 10 Jahre in den Räumlichkeiten der Universität unter Verschluss archiviert. Nach Ablauf der 10 Jahre werden die Prüfungen vernichtet.

Prüfungsablauf 

Damit die Prüfungen reibungslos ablaufen, bitten wir Sie, die folgenden Modalitäten zur Kenntnis zu nehmen:

Reglement zur PrüfungsdurchführungRichtlinien ZwischenprüfungRichtlinien Nebenfachprüfung

Prüfungsdaten Erziehungswissenschaft

Wintersession 2025

Erziehungswissenschaften & Pädagogik/Psychologie

Sommersession 2025

Erziehungswissenschaften & Pädagogik/Psychologie

Prüfungen PsychologieInformationen zu den Prüfungen in Psychologie

Einschreibung & Fristen

Die Einschreibung erfolgt via Studierendenportal my.unifr.ch.

Informationen zu den Kurs- und Prüfungseinschreibungen

Nachteilsausgleich

Bitte melden Sie sich frühzeitig vor jeder Prüfung per Mail beim Sekretariat, wenn Ihnen ein Nachteilsausgleich gewährt wurde.

 E-Mail

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