Gründungsfakultätsrat

Der Gründungsfakultätsrat ist ein Organ, das bis zur Gründung der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften am 1. August 2025 eingesetzt wird. Seine Funktion für diese Übergangszeit besteht darin, die notwendigen Statuten, Reglemente und Richtlinien im Hinblick auf die Gründung der neuen Fakultät zu verabschieden.

Der Gründungsfakultätsrat wird vom Gründungsdekan geleitet und setzt sich aus den Mitgliedern der Professorenschaft, den Vertretenden der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, einer Vertreterin des administrativen und technischen Personals, den Vertretenden der Studierenden, Vertretenden der HEP | PH FR sowie der Gründungsfakultätsverwalterin zusammen.