Studium
Ich studiere an der Philosophischen Fakultät und mein Hauptstudienprogramm wird im Herbst 2025 in die neue Fakultät überführt
Gebühren
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Welche Prüfungsgebühren muss ich bezahlen, und wann?
Die Prüfungsgebühren werden sowohl in der Philosophischen Fakultät als auch in der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften bei Studienabschluss erhoben.
Studierende, die ihr Studium in der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften abschliessen, bezahlen die Gebühren gemäss den Richtlinien über die fakultären Gebühren und administrativen Abgaben der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften.
Studium
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Von welcher Fakultät werde ich mein Diplom erhalten?
Bachelorstudierende, die ihr Studium bis zum 19. September 2025 validieren, erhalten ein Diplom der Philosophischen Fakultät (Promotionsfeier am 29. November 2025).
Erfolgt die Validierung nach dem 20. September 2025 wird das Diplom von der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften verliehen.
Weitere Informationen zu den Validierungsfristen der Philosophischen FakultätMasterstudierende, die ihre Masterarbeit bis zum 12. September 2025 einreichen, erhalten ein Diplom der Philosophischen Fakultät. Wird die Masterarbeit später eingereicht, wird das Diplom durch die Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften verliehen.
Weitere Informationen zu den Fristen für die Masterarbeit an der Philosophischen FakultätStudierende des Lehrdiploms für Maturitätsschulen (LDM) sowie des Lehrdiploms für die Sekundarstufe I und für Maturitätsschulen (KLD), die ihr Studium bis zum 19. September 2025 validieren, erhalten ein Diplom der Philosophischen Fakultät (Promotionsfeier am 29. November 2025).
Erfolgt die Validierung nach dem 20. September 2025 wird das Diplom von der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften verliehen.
Weitere Informationen zu den Validierungsfristen der Philosophischen Fakultät -
Welches Studienreglement gilt für mich?
Studierende, die die Fakultät wechseln, unterliegen ab Herbst 2025 dem Studienreglement der neuen Fakultät. Es ist zu erwähnen, dass dieses Reglement demjenigen der Philosophischen Fakultät sehr ähnlich ist. Zudem sind Übergangsbestimmungen vorgesehen, damit die Validierungsbedingungen für die Betroffenen ähnlich bleiben.
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Werden die Einschreibungen in Lehrveranstaltungen und Prüfungen übernommen?
Sämtliche Einschreibungen in Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden automatisch übernommen. Sie müssen nichts weiter tun.
Bei Problemen können Sie sich an das Sekretariat des Departements wenden.
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Werden die Ergebnisse von meinen Leistungsnachweisen und Prüfungen übernommen?
Sämtliche Ergebnisse von Leistungsnachweisen und Prüfungen werden automatisch übernommen. Sie müssen nichts weiter tun.
Bei Problemen können Sie sich an das Sekretariat des Departements wenden.
Mobilität
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Ich habe im akademischen Jahr 2025/2026 einen Mobilitätsaufenthalt geplant. Was ändert sich für mich?
Für Sie wird sich nichts ändern. Sie können die erworbenen ECTS-Punkte wie vorgesehen bei Ihrem Departement anerkennen lassen.
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Ich möchte ein Semester im Ausland absolvieren. Was ändert sich mit dem Wechsel zur neuen Fakultät?
Das Vorgehen bleibt dasselbe wie bisher. Besprechen Sie Ihr Mobilitätsprojekt mit Ihrer Studienberaterin / Ihrem Studienberater und melden Sie sich über den virtuellen Schalter MyUnifr an.
Allgemeine Fragen zur Mobilität beantwortet Ihnen die Dienststelle für internationale Beziehungen. Die Fristen bleiben gleich.
Informationsveranstaltung am 27. März 2025, um 17.15 Uhr.
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Kontaktieren Sie: info-projet-hep-unifr@unifr.ch