Studium
Ich studiere an der Philosophischen Fakultät und mein Hauptstudienprogramm wird im Herbst 2025 in die neue Fakultät überführt
Gebühren
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Welche Prüfungsgebühren muss ich bezahlen, und wann?
Die Prüfungsgebühren werden sowohl in der Philosophischen Fakultät als auch in der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften bei Studienabschluss erhoben.
Studierende, die ihr Studium in der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften abschliessen, bezahlen die Gebühren gemäss den Richtlinien über die fakultären Gebühren und administrativen Abgaben der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften.
Studium
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Von welcher Fakultät werde ich mein Diplom erhalten?
Bachelorstudierende, die ihr Studium bis zum 19. September 2025 validieren, erhalten ein Diplom der Philosophischen Fakultät (Promotionsfeier am 29. November 2025).
Erfolgt die Validierung nach dem 20. September 2025 wird das Diplom von der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften verliehen.
Weitere Informationen zu den Validierungsfristen der Philosophischen FakultätMasterstudierende, die ihre Masterarbeit bis zum 12. September 2025 einreichen, erhalten ein Diplom der Philosophischen Fakultät. Wird die Masterarbeit später eingereicht, wird das Diplom durch die Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften verliehen.
Weitere Informationen zu den Fristen für die Masterarbeit an der Philosophischen FakultätStudierende des Lehrdiploms für Maturitätsschulen (LDM) sowie des Lehrdiploms für die Sekundarstufe I und für Maturitätsschulen (KLD), die ihr Studium bis zum 19. September 2025 validieren, erhalten ein Diplom der Philosophischen Fakultät (Promotionsfeier am 29. November 2025).
Erfolgt die Validierung nach dem 20. September 2025 wird das Diplom von der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften verliehen.
Weitere Informationen zu den Validierungsfristen der Philosophischen Fakultät -
Welches Studienreglement gilt für mich?
Studierende, die die Fakultät wechseln, unterliegen ab Herbst 2025 dem Studienreglement der neuen Fakultät. Das Studienreglement kann hier eingesehen werden. Es ist zu erwähnen, dass dieses Reglement demjenigen der Philosophischen Fakultät sehr ähnlich ist. Zudem sind Übergangsbestimmungen vorgesehen, damit die Validierungsbedingungen für die Betroffenen ähnlich bleiben.
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Was sind die wichtigsten Änderungen des Studienreglements?
Studiendauer
Keine Änderung für Bachelor- und Masterprogramme (3x die Mindeststudiendauer).Ab HS 25:
Vorstufen sind innerhalb der dreifachen Mindeststudiendauer zu absolvieren.
Das LDM ist innerhalb von 5 Jahren zu absolvieren.
Vermerk «zweisprachiges Studium, Deutsch/Französisch»
Änderung nur für das Hauptstudienprogramm Master: Die der Masterarbeit (inkl. Verteidigung) zugewiesenen ECTS-Kreditpunkte werden nicht mehr auf die in jeder Sprache zu erreichenden 40% angerechnet. Mindestens 24 ECTS-Kreditpunkte (statt 36) reichen aus, um den Vermerk zu erhalten. Wenn es vorteilhafter ist, die 30 ECTS-Kreditpunkte der in der anderen Sprache verfassten Masterarbeit zu berücksichtigen, können Sie sich an das Dekanat wenden.
Versuche bei Leistungsnachweisen
In der Regel haben Sie immer zwei Versuche (die innerhalb von vier Prüfungssessionen zu absolvieren sind), um eine Unterrichtseinheit (UE) zu validieren. Für eine (und nur eine) UE (Code F…) in jedem Studienprogramm der Fakultät EduForm ist es jedoch möglich, einen dritten Versuch (=Joker, der nur einmal verwendet werden darf) zu erhalten. In den Studienplänen ist angegeben, für welche UE ein Drittversuch möglich ist. -
Werden die Einschreibungen in Lehrveranstaltungen und Prüfungen übernommen?
Sämtliche Einschreibungen in Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden automatisch übernommen. Sie müssen nichts weiter tun.
Bei Problemen können Sie sich an das Sekretariat des Departements wenden.
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Werden die Ergebnisse von meinen Leistungsnachweisen und Prüfungen übernommen?
Sämtliche Ergebnisse von Leistungsnachweisen und Prüfungen werden automatisch übernommen. Sie müssen nichts weiter tun.
Bei Problemen können Sie sich an das Sekretariat des Departements wenden.
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Ich befinde mich im Bereich I (120 ECTS-Punkte) oder im Gesamtbereich (180 ECTS-Punkte) des Bachelorstudiums und muss die Prüfung am Ende des ersten Jahres spätestens in der Herbstsession 2025 für gültig erklären. Was passiert, wenn ich sie nicht bestehe?
Bis zur Prüfungssession im Herbst 2025 bleiben Sie dem Reglement der Philosophischen Fakultät unterstellt. Wenn das Frühlingssemester 2025 Ihr viertes Studiensemester ist und Sie die Prüfung am Ende des ersten Jahres in der Herbstsession 2025 nicht bestehen, erhalten Sie einen definitiven Misserfolg und können Ihr Studium im entsprechenden Programm nicht mehr fortsetzen.
Wenn Sie glauben, dass Sie die Anforderungen für die Prüfung am Ende des ersten Jahres bis zur Herbstsession 2025 nicht erfüllen, empfehlen wir Ihnen, ein Gesuch auf Verlängerung der Frist für die Prüfungen am Ende des ersten Jahres zu stellen. Dieses Gesuch muss schriftlich mit einer kurzen Darlegung der Gründe spätestens 15 Tage vor Beginn des fünften Studiensemesters beim Dekanatsrat der Philosophischen Fakultät eingereicht werden (Art. 30 des Reglements vom 8. März 2018 zur Erlangung des Bachelors und des Masters an der Philosophischen Fakultät).
Mobilität
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Ich habe im akademischen Jahr 2025/2026 einen Mobilitätsaufenthalt geplant. Was ändert sich für mich?
Für Sie wird sich nichts ändern. Sie können die erworbenen ECTS-Punkte wie vorgesehen bei Ihrem Departement anerkennen lassen.
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Ich möchte ein Semester im Ausland absolvieren. Was ändert sich mit dem Wechsel zur neuen Fakultät?
Das Vorgehen bleibt dasselbe wie bisher. Besprechen Sie Ihr Mobilitätsprojekt mit Ihrer Studienberaterin / Ihrem Studienberater und melden Sie sich über den virtuellen Schalter MyUnifr an.
Allgemeine Fragen zur Mobilität beantwortet Ihnen die Dienststelle für internationale Beziehungen. Die Fristen bleiben gleich.
Sie haben keine Antwort auf Ihre Frage gefunden?
Kontaktieren Sie: info-projet-hep-unifr@unifr.ch