Studium

Ich bin in einem Nebenstudienprogramm eingeschrieben, das in die neue Fakultät überführt wird

 Gebühren

  • Welche Prüfungsgebühren muss ich bezahlen, und wann?

    Die Prüfungsgebühren werden sowohl in der Philosophischen Fakultät als auch in der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften bei Studienabschluss erhoben.

    Studierende, die ihr Studium in der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften abschliessen, bezahlen die Gebühren gemäss den Richtlinien über die fakultären Gebühren und administrativen Abgaben der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften.

 Studium

  • Welches Studienreglement gilt für mich?

    Wenn Ihr Nebenfach in die neue Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften überführt wird, gilt ab dem Herbstsemester 2025 das Studienreglement der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften. Das Studienreglement kann hier eingesehen werden.

  • Was sind die wichtigsten Änderungen des Studienreglements?

    Studiendauer
    Keine Änderung für Bachelor- und Masterprogramme (3x die Mindeststudiendauer).

    Ab HS 25:
    Vorstufen sind innerhalb der dreifachen Mindeststudiendauer zu absolvieren.
    Das LDM ist innerhalb von 5 Jahren zu absolvieren.

    Vermerk «zweisprachiges Studium, Deutsch/Französisch»
    Änderung nur für das Hauptstudienprogramm Master: Die der Masterarbeit (inkl. Verteidigung) zugewiesenen ECTS-Kreditpunkte werden nicht mehr auf die in jeder Sprache zu erreichenden 40% angerechnet. Mindestens 24 ECTS-Kreditpunkte (statt 36) reichen aus, um den Vermerk zu erhalten. Wenn es vorteilhafter ist, die 30 ECTS-Kreditpunkte der in der anderen Sprache verfassten Masterarbeit zu berücksichtigen, können Sie sich an das Dekanat wenden.

    Versuche bei Leistungsnachweisen: In der Regel haben Sie immer zwei Versuche (die innerhalb von vier Prüfungssessionen zu absolvieren sind), um eine Unterrichtseinheit (UE) zu validieren. Für eine (und nur eine) UE (Code F…) in jedem Studienprogramm der Fakultät EduForm ist es jedoch möglich, einen dritten Versuch (=Joker, der nur einmal verwendet werden darf) zu erhalten. In den Studienplänen ist angegeben, für welche UE ein Drittversuch möglich ist.

  • Werden die Einschreibungen in Lehrveranstaltungen und Prüfungen übernommen?

    Sämtliche Einschreibungen in Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden automatisch übernommen. Sie müssen nichts weiter tun.

    Bei Problemen können Sie sich an das Sekretariat des Departments wenden.

  • Werden die Ergebnisse von meinen Leistungsnachweisen übernommen?

    Sämtliche Ergebnisse von Leistungsnachweisen und Prüfungen werden automatisch übernommen. Sie müssen nichts weiter tun. Bei Problemen können Sie sich an das Sekretariat des Departments wenden.

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Kontaktieren Sie:  info-projet-hep-unifr@unifr.ch