Studium
Ich doktoriere an der Philosophischen Fakultät und werde im Herbst 2025 in die neue Fakultät eintreten
Eine Informationsveranstaltung findet am 3. April 2025, um 17.15 Uhr statt - Mehr Infos
Gebühren
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Welche Prüfungsgebühren muss ich bezahlen?
Die Gebühr beträgt CHF 600.–, unabhängig davon, an welcher Fakultät Sie Ihre Dissertation einreichen.
Studium und Abschluss
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Von welcher Fakultät werde ich mein Diplom erhalten?
Wenn Sie Ihre Dissertation bis zum 2. Juni 2025 einreichen, verleiht die Philosophische Fakultät Ihr Diplom; bei einer späteren Einreichung verleiht die Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften Ihr Diplom.
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Welches Doktoratsreglement gilt für mich?
Wenn Sie Ihre Dissertation bis zum 2. Juni 2025 einreichen, gilt das Doktoratsreglement der Philosophischen Fakultät; bei einer späteren Einreichung gilt das Doktoratsreglement der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften; in diesem Reglement werden Übergangsbestimmungen vorgesehen.
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Wo muss ich meine Doktorarbeit einreichen?
Bis zum 2. Juni 2025 muss die Dissertation beim Dekanat der Philosophischen Fakultät eingereicht werden, danach beim Dekanat der Erziehungs- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät.
Weitere Informationen zur Einreichung der Dissertation beim Dekanat der Philosophischen Fakultät
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Kontaktieren Sie: info-projet-hep-unifr@unifr.ch