Studium

Ich studiere an der HEP|PH FR und werde im Herbst 2025 in die Unifr eintreten

 Informationsveranstaltung am 31. März 2025, um 16.30 Uhr

Zulassung und Einschreibung

  • Muss ich mich an der Universität einschreiben, wenn ich bereits an der HEP|PH FR eingeschrieben bin?

    Die im Frühlingssemester 2025 an der HEP|PH FR immatrikulierten Studierenden, die ihr Studium für den Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe im Herbstsemester 2025 fortsetzen, müssen kein Zulassungsgesuch an die Unifr stellen.

    Der Transfer von der einen an die andere Hochschule erfolgt automatisch. Die Bestätigung wird Ihnen per E-Mail während der Sommermonate 2025 zugeschickt.

  • Wann wird die Semesterrechnung verschickt?

    Die Semesterrechnung wird nach Ihrer Zulassung an die Unifr während des Sommers 2025 verschickt.

    Die Rechnungen und Mahnungen werden ausschliesslich per E-Mail verschickt. Die Unterlagen können unmittelbar nach dem Versand auch auf dem virtuellen Schalter MyUnifr abgerufen werden.

    Die Rechnung für die Semestergebühren wird im Juli 2025 per E-Mail verschickt.

    Zahlungsfrist: 31.08.2025

  • In welchen Fristen muss ich die Semestergebühren bezahlen?

    Für das Herbstsemester gelten folgende Fristen:

    • Offizielle Frist: 31. August
    • Letztmögliche Frist: 30. September

    Für das Frühlingssemester gelten folgende Fristen:

    • Offizielle Frist: 31. Januar
    • Letztmögliche Frist: 28. Februar

    Wenn die Semestergebühren nicht innerhalb der Fristen beglichen wurden, wird eine Exmatrikulation von Amtes wegen durchgeführt. Durch die Exmatrikulation gehen die Rechte als Studierende oder Studierender verloren.

    Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien betreffend Fristen, Gebühren und Urlaubsgesuche im Bereich der Zulassung

 Gebühren

  • Wie hoch sind die Semestergebühren?

    Die Gebühren belaufen sich auf CHF 720.– pro Semester

    • für Studierende aus der Schweiz und aus Liechtenstein
    • für Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung ihren gesetzlichen Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein hatten

    Die Gebühren belaufen sich auf CHF 870.– pro Semester

    • für andere Studierende

    Zu beachten ist, dass zusätzlich zu der genannten Summe noch die Grundgebühr der Universität von CHF 115.– pro Semester zu entrichten ist.

  • Benötigen Sie finanzielle Unterstützung?
    • Sie erleben eine schwierige finanzielle Zeit?
    • Sie haben Mühe, Studium und Arbeit unter einen Hut zu bringen?
    • Sie haben einen negativen kantonalen Stipendienentscheid erhalten?
    • Sie haben Schwierigkeiten, die Einschreibegebühren zu bezahlen?

    Studierenden, die einen Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiengang absolvieren, können Uni-Social eine nicht rückerstattungspflichtige finanzielle Unterstützung erhalten.

    Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden.

  • Sie haben Schwierigkeiten die Semestergebühren zu bezahlen?

    Studierende, die an der HEP|PH FR Freiburg für einen Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe eingeschrieben sind, können ein Gesuch für die Reduktion der Semestergebühren stellen.

    Die Frist zur Einreichung des Gesuchs um Ermässigung der Einschreibegebühr ist für das folgende akademische Jahr der 1. Mai.  

  • Wie hoch sind die Prüfungsgebühren und wann muss ich diese bezahlen?

    Die Prüfungsgebühren werden bei Studienabschluss von der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften erhoben (via des virtuellen Schalters MyUnifr). Es gelten die Gebühren gemäss den Richtlinien über die fakultären Gebühren und administrativen Abgaben der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften.

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Kontaktieren Sie:  info-projet-hep-unifr@unifr.ch