Studium

Ich studiere an der HEP|PH FR und werde im Herbst 2025 in die Unifr eintreten

 Eine Informationsveranstaltung findet am 31. März 2025, um 16.30 Uhr statt - Mehr Infos

Zulassung und Einschreibung

  • Muss ich mich an der Universität einschreiben, wenn ich bereits an der HEP|PH FR eingeschrieben bin?

    Die im Frühlingssemester 2025 an der HEP|PH FR immatrikulierten Studierenden, die ihr Studium für den Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe im Herbstsemester 2025 fortsetzen, müssen kein Zulassungsgesuch an die Unifr stellen.

    Der Transfer von der einen an die andere Hochschule erfolgt automatisch. Die Bestätigung wird Ihnen per E-Mail während der Sommermonate 2025 zugeschickt.

  • Wann wird die Semesterrechnung verschickt?

    Die Semesterrechnung wird nach Ihrer Zulassung an die Unifr während des Sommers 2025 verschickt.

    Die Rechnungen und Mahnungen werden ausschliesslich per E-Mail verschickt. Die Unterlagen können unmittelbar nach dem Versand auch auf dem virtuellen Schalter MyUnifr abgerufen werden.

    Die Rechnung für die Semestergebühren wird im Juli 2025 per E-Mail verschickt.

    Zahlungsfrist: 31.08.2025

  • In welchen Fristen muss ich die Semestergebühren bezahlen?

    Für das Herbstsemester gelten folgende Fristen:

    • Offizielle Frist: 31. August
    • Letztmögliche Frist: 30. September

    Für das Frühlingssemester gelten folgende Fristen:

    • Offizielle Frist: 31. Januar
    • Letztmögliche Frist: 28. Februar

    Wenn die Semestergebühren nicht innerhalb der Fristen beglichen wurden, wird eine Exmatrikulation von Amtes wegen durchgeführt. Durch die Exmatrikulation gehen die Rechte als Studierende oder Studierender verloren.

    Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien betreffend Fristen, Gebühren und Urlaubsgesuche im Bereich der Zulassung

 Gebühren

  • Wie hoch sind die Semestergebühren?

    Die Gebühren belaufen sich auf CHF 720.– pro Semester:

    • für Studierende aus der Schweiz und aus Liechtenstein
    • für Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung ihren gesetzlichen Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein hatten

    Die Gebühren belaufen sich auf CHF 870.– pro Semester:

    • für andere Studierende

    Zu beachten ist, dass zusätzlich zu der genannten Summe noch die Grundgebühr der Universität von CHF 115.– pro Semester zu entrichten ist.

  • Benötigen Sie finanzielle Unterstützung?
    • Sie erleben eine schwierige finanzielle Zeit?
    • Sie haben Mühe, Studium und Arbeit unter einen Hut zu bringen?
    • Sie haben einen negativen kantonalen Stipendienentscheid erhalten?
    • Sie haben Schwierigkeiten, die Einschreibegebühren zu bezahlen?

    Studierenden, die einen Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiengang absolvieren, können Uni-Social eine nicht rückerstattungspflichtige finanzielle Unterstützung erhalten.

    Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden.

  • Sie haben Schwierigkeiten die Semestergebühren zu bezahlen?

    Studierende, die an der HEP|PH FR Freiburg für einen Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe eingeschrieben sind, können ein Gesuch für die Reduktion der Semestergebühren stellen.

    Die Frist zur Einreichung des Gesuchs um Ermässigung der Einschreibegebühr ist für das folgende akademische Jahr der 1. Mai.  

  • Wie hoch sind die Prüfungsgebühren und wann muss ich diese bezahlen?

    Die Prüfungsgebühren werden bei Studienabschluss von der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften erhoben (via des virtuellen Schalters MyUnifr). Es gelten die Gebühren gemäss den Richtlinien über die fakultären Gebühren und administrativen Abgaben der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften.

 Studium

  • Welchen Abschluss werde ich erhalten?

    Ab dem Herbstsemester 2025 wird der Titel Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe von der neuen Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften verliehen, und die Diplome werden von der Universität Freiburg (Unifr) ausgestellt.

    Studierende, die ihr Studium an der HEP|PH FR begonnen haben und ihren Bachelor an der Unifr abschliessen, erhalten somit ein Diplom der Universität.

  • Wird mein Abschluss auch in der ganzen Schweiz anerkannt?

    Der von der neuen Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften verliehene Titel wird auch die gesamtschweizerische Anerkennung der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) tragen.

    Diplomierte Studierende dürfen weiterhin den Titel: Diplomierte Lehrerin / Diplomierter Lehrer der Primarstufe (EDK) führen.

  • Was geschieht mit meinen an der HEP|PH FR abgeschlossenen Unterrichtseinheiten (Prüfungen, Arbeiten usw.)?

    Ab August 2025 werden Ihre an der HEP|PH FR absolvierten Kurse und Prüfungen in das System der Unifr integriert. Den Studierenden werden auf MyUnifr die verschiedenen Ergebnisse und Validierungen, die sie zuvor an der HEP|PH FR erbracht haben, in Form von Dispensen angezeigt. 

    Die Übertragung der Daten erfolgt automatisch, Sie müssen nichts weiter tun. 

    ACHTUNG: Die an der HEP | PH FR erzielten Resultate sowie die erworbenen ECTS-Kreditpunkte behalten ihre Gültigkeit auch wenn sie unter MyUnifr als «Dispens» erscheinen.

  • Wie melde ich mich für Kurse und Prüfungen an?

    Die Anmeldung zu den Unterrichtseinheiten und Leistungsnachweisen (Prüfungen) erfolgt über den virtuellen Schalter MyUnifr. Sie melden sich mit Ihrer @unifr-E-Mailadresse und Ihrem Passwort an.

    ACHTUNG: Nur Studierende, die die Semestergebühren bezahlt haben, können sich einschreiben.

  • Welche Fristen gelten für die Anmeldung zu Kursen und Prüfungen?

    Die Anmeldung zu den Kursen (Unterrichtseinheiten) ist zwischen dem 8. September und dem 3. Oktober 2025 möglich. 

    Die Einschreibung zu den Prüfungen (Leistungsnachweisen) ist vom 8. September bis zum 7. November 2025 möglich.  

    Die Einschreibung erfolgt über den virtuellen Schalter MyUnifr. 

  • Welches Studienreglement gilt für mich?

    Für Studierende, die von der HEP|PH FR an die Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften wechseln, ist das Studienreglement der Fakultät massgebend. Es ist zu beachten, dass es in diesem Studienreglement einige Übergangsbestimmungen gibt. Das Studienreglement kann hier eingesehen werden

  • Bleibt mein Studienplan gleich?

    Der Studienplan, mit welchem Sie Ihre Ausbildung begonnen haben, bleibt derselbe. Sollte der Studienplan in Zukunft ändern, werden Übergangsbestimmungen vorgesehen, um zu gewährleisten, dass die Ausbildung unter ähnlichen Bedingungen abgeschlossen werden kann.

  • Werden sich die Bewertungsbedingungen ändern (Anzahl der Versuche usw.)?

    Die Bedingungen und Kriterien für die Bewertung bleiben gleich.

  • Ich mache im Rahmen meines Studiums ein Praktikum an einer Schule, an der in meiner Partnersprache unterrichtet wird. Werden diese Praktika weiterhin finanziell unterstützt?

    Auch nach dem Zusammenschluss werden diese Praktika weiterhin finanziell unterstützt. Wenden Sie sich an die Mobilitätsberater_innen der HEP|PH FR / des Zentrums für Lehrpersonenbildung für die Primarstufe für das genaue Vorgehen.

  • Ich möchte im akademischen Jahr 2025/2026 ein Austauschsemester im Ausland machen. Bis wann muss ich mich anmelden?

    Das Vorgehen und die Fristen für die Bewerbung für ein Austauschsemester bleiben für das Jahr 2025/2026 dieselben wie in den früheren Jahren. Wenden Sie sich an die Mobilitätsberater_innen der HEP|PH FR / des Zentrums für Lehrpersonenbildung für die Primarstufe für das genaue Vorgehen.

    Ihr Mobilitätsdossier wird im Laufe des Sommers 2025 an die Dienststelle für internationale Beziehungen der Unifr übermittelt.

  • Ich möchte im akademischen Jahr 2026/2027 ein Austauschsemester im Ausland machen. Bis wann muss ich mich bewerben?

    Für eine Studienmobilität ausserhalb Europas, müssen Sie sich bis am 31. Oktober 2025 über den virtuellen Schalter MyUnifr bewerben. Für eine Mobilität innerhalb Europas ist die Bewerbungsfrist der 31. Januar 2026.

    Für Fragen zu akademischen Aspekten der Mobilität (Wahl der Uni, bester Zeitpunkt, Kurswahl), wenden Sie sich bitte an die Mobilitätsberater_innen der HEP|PH FR / des Zentrums für Lehrpersonenbildung für die Primarstufe.

    Für allgemeine Fragen zu Mobilität kontaktieren Sie die Dienstelle für Internationale Beziehungen.

  • Wo werden die Kurse stattfinden?

    Die Kurse können am derzeitigen Standort der HEP|PH FR, (Murtengasse) oder in den Gebäuden der Universität stattfinden. Die Planung ist im Gange und es wird besonders darauf geachtet, die Reisewege so kurz wie möglich zu halten. Weitere Informationen werden im Sommer 2025 verfügbar sein.

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Kontaktieren Sie:  info-projet-hep-unifr@unifr.ch