Zulassung zum Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe
Aufgrund der geltenden Zulassungsbeschränkung werden die Ausbildungsplätze in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Dossiers zugeteilt.
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Zulassungsbedingungen
Die Zulassungsbedingungen für die Ausbildung zur Primarlehrperson sind unverändert.
Folgende schweizerische Vorbildungsausweise berechtigen zur Zulassung zum Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe der Universität Freiburg:
- Schweizerische oder schweizerisch anerkannte kantonale, gymnasiale Maturität
- Berufs- oder Fachmaturitätsausweis + Zeugnis über die Ergänzungsprüfung der Schweizer Maturitätskommission (Passerelle)
- Bachelorabschluss einer schweizerischen universitären Hochschule, einer anerkannten schweizerischen Fachhochschule (FH) oder pädagogischen Hochschule (PH)
- Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik (FMPA)
- Passerelle für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren in den Studiengang Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe der Universität Freiburg (Siehe Richtlinie)
Ausländische Vorbildungsausweise werden grundsätzlich nur anerkannt, wenn sie im Wesentlichen einer schweizerischen gymnasialen Maturität entsprechen. Sie müssen einen allgemein bildenden Charakter aufweisen. Als allgemein bildend gilt ein ausländischer Vorbildungsausweis, wenn unter anderem in den letzten drei Schuljahren der Sekundarstufe II durchgehend mindestens sechs allgemein bildende, voneinander unabhängige Fächer gemäss folgender Liste absolviert wurden:
- Erstsprache
- Zweitsprache
- Mathematik
- Naturwissenschaften (Biologie oder Physik oder Chemie)
- Geistes- und Sozialwissenschaften (Geographie oder Geschichte oder Wirtschaft/Recht)
- Frei wählbar (Informatik oder Philosophie oder eine zusätzliche Sprache oder ein Fach aus den Fächergruppen 4 oder 5)
Die allgemeinen sowie die länderspezifischen Mindestanforderungen für ausländische Vorbildungsausweise für die Zulassung zum Bachelorstudium an der Universität Freiburg befinden sich auf der Webseite von swissuniversities.
Zusätzlich muss der Nachweis ausreichender Deutsch- oder Französischkenntnisse erbracht werden.
Personen, die über keinen von der Universität Freiburg anerkannten Vorbildungsausweis verfügen, können ein Zulassungsverfahren «sur dossier» absolvieren.
Zulassungsbedingungen:
- mindestens 27 Jahre alt
- Abschluss einer dreijährigen Ausbildung der Sekundarstufe II
- Berufserfahrung im Gesamtumfang von drei Jahren (in Vollzeit oder in Teilzeit verteilt auf maximal acht Jahre)
- Bestandenes Zugangsexamen der Fakultät
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Aufnahmeverfahren
Für das akademische Jahr 2025/2026 ist die Einreichung von Bewerbungsdossiers ab dem 18. November 2024 bis zum 30. April 2025 möglich.
Die Kandidatinnen und Kandidaten reichen ihr Bewerbungssdossier online über die Anmeldeplattform der Universität Freiburg ein.
Aufgrund der geltenden Zulassungsbeschränkung werden die Ausbildungsplätze in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Dossiers zugeteilt.
Ein Bewerbungsdossier gilt als vollständig, wenn alle erforderlichen Dokumente (ausser anerkannte Vorbildungsausweise) eingereicht und die Dossiergebühr bezahlt wurde.
Das Bewerbungsdossier muss folgende Unterlagen enthalten:
- vollständiger Lebenslauf
- Kopie der Identitätskarte oder des Passes
- Strafregisterauszug, welcher nicht älter als 3 Monate ist
- anerkannte Vorbildungsausweise (bei abgeschlossenen oder abgebrochenen Hochschulstudien auch Notenauszüge und Exmatrikel)
Sofern erst im Jahr 2025 abgeschlossen, müssen anerkannte Vorbildungsausweise so schnell wie möglich nach Erhalt nachgereicht werden.
Ist die Aufnahmekapazität überschritten, wird ein Platz auf der Warteliste vergeben.