Zulassung «sur dossier»
Personen, die sich für ein Studium an der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften interessieren, jedoch über keinen von der Universität Freiburg anerkannten Vorbildungsausweis verfügen und die spätestens bis zum 31. August des Kalenderjahres nach dem Zugangsexamen 27 Jahre alt geworden sind, haben die Möglichkeit, ein Zugangsexamen abzulegen. Die Kosten des Verfahrens (inkl. des Zugangsexamens) belaufen sich auf CHF 300.–.
Beachten Sie, dass es für bestimmte Studiengänge zusätzliche Voraussetzungen gibt, die Sie erfüllen müssen.
-
Verfahren
Das Verfahren unterliegt dem Reglement über die Zulassung «sur dossier».
Wenn Sie das Zugangsexamen ablegen möchten, müssen Sie beim Dekanat bis spätestens am 15. Dezember 2024 ein schriftliches Gesuch einreichen. Dem vollständig ausgefüllten Gesuch sind folgende Dokumente beizufügen:
- das ausgefüllte Formular;
- ein Motivationsschreiben;
- ein Lebenslauf;
- eine Kopie der Zeugnisse und Diplome;
- eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte;
- eine Kopie des Zahlungsbelegs über die Bezahlung der Gebühr von CHF 300.-.
Dokumente, die nicht in Französisch, Deutsch, Italienisch oder Englisch verfasst sind, müssen von einer beglaubigten Übersetzung ins Französische oder Deutsche begleitet werden.
Das Motivationsschreiben muss in Deutsch oder Französisch verfasst sein. Im Motivationsschreiben werden die Studienbereiche, für die Sie sich interessieren aufgeführt, dargelegt und erläutert, aus welchen Gründen Sie ein Studium in diesem Bereich in Angriff nehmen möchten. Zudem werden die wichtigsten Stationen ihres beruflichen Werdegangs geschildert. Das Motivationsschreiben darf max. zwei A4-Seiten umfassen.
Die Unterlagen werden als eine einzige pdf-Datei an eduform@unifr.ch zugestellt. Verspätete oder unvollständige Gesuche werden nicht berücksichtigt. Der Erhalt des Gesuchs wird schriftlich bestätigt.
-
Bezahlung der Gebühr
Die Gebühr von CHF 300.– muss mit der untenstehenden QR-Rechnung oder direkt über den beigefügten QR-Code überwiesen werden.
Zulassungsgebühr: CHF 300.–
-
Zugangsexamen
Das Zugangsexamen besteht aus dem Test über Fertigkeiten und Kompetenzen des lifelong learning (TüFKoll) und umfasst vier Teilprüfungen, die es erlauben, die Kompetenzen der Kandidatin oder des Kandidaten in der französischen oder deutschen Sprache zu testen:
- mündliches Hörverstehen;
- schriftliches Leseverstehen;
- schriftlicher Ausdruck;
- mündlicher Ausdruck.
Das nächste Zugangsexamen findet am 30. und 31. Januar 2025 statt.
Sie müssen an beiden Daten verfügbar sein.Abwesenheit beim Zugangsexamen
Eine Verschiebung des Zugangsexamens ist nicht möglich. Können Sie aus gerechtfertigten Gründen nicht am Zugangsexamen teilnehmen müssen Sie, sobald Sie Kenntnis vom Grund haben, das Dekanat per E-Mail informieren. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, so muss dies spätestens sieben Tage nach dem Datum des Zugangsexamens erfolgen. Handelt es sich um eine gerechtfertigte Abwesenheit, wird Ihnen die Gebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr von CHF 50.– zurückerstattet.
Handelt es sich um eine ungerechtfertigte Abwesenheit wird Ihnen ein Misserfolg ausgesprochen und die Gebühr nicht zurückerstattet.
Rückzug aus dem Verfahren
Sie können Ihr Gesuch zurückziehen, wenn Sie bis spätestens zwei Wochen vor dem Zugangsexamen das Dekanat der Fakultät schriftlich über den Rückzug informieren. Die Gebühr wird im Falle eines Rückzugs nicht zurückerstattet.
Resultat des Zugangsexamens
Wenn Sie das Zugangsexamen bestanden haben, ist die Bestehensbestätigung, die Sie bei der Einschreibung an die Unifr beilegen müssen, vier Semester gültig. Die Einschreibung an die Unifr erfolgt über die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung.
Wenn Sie das Zugangsexamen nicht bestanden haben, besteht die Möglichkeit, ein zweites und letztes Gesuch zum Zugangsexamen einzureichen.