Organisation
Auf Initiative des Hochschulrats der Universität Freiburg stellt die Universität seit Herbst 2008 den Studierenden ein grösseres Angebot an interdisziplinären Kursen im Bereich Ethik zur Verfügung.
Mehr wissenDer Hochschulrat der Universität Freiburg ist eine ständige Kommission des Staatsrates für universitäre Angelegenheiten. Als beratende Kommission steht der Hochschulrat der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport für alle Fragen zur Verfügung, die ihm im Zusammenhang mit dessen Aufgaben unterbreitet werden. Der Hochschulrat ist auch ein Finanzorgan, welches die ihm zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel verwaltet.
Der Schwerpunkt in Ethik wird durch den Hochschulrat finanziell unterstützt und vom Interdiziplinären Institut für Ethik und Menschenrechte umgesetzt (Team). Seine Aufgabe ist es, Unterstützungsanfragen nach Bildungsangeboten im Bereich Ethik zu behandeln und solche Bildungsangebote wie auch die Sichtbarkeit der Ethik an der Universität Freiburg zu vergrössern.
Mehr wissenNebst der Koordinationsgruppe setzt sich der Schwerpunkt in Ethik aus den folgenden Personen zusammen :
- Präsident : Eric Davoine, Professor für Ökonomie (Ressources humaines et organisation)
- Koordinator : Bernard Schumacher, Titularprofessor, Koordinator des IIEDH, Forschungsbereich « Altern, Ethik und Rechte »
- Sekretariat : Linda Ackermann
Der Schwerpunkt in Ethik wird von einer Koordinationsgruppe geführt.
Mehr wissenDie Gruppe hat folgende Aufgaben :
- Die Entwicklung von Konzepten zur Optimierung und Weiterentwicklung des Schwerpunkts in Ethik,
- die Erarbeitung – in Abstimmung mit den Fakultäten – von Vorschlägen für die reglementarische Verankerung des Schwerpunkts in Ethik in den Studienreglementen der Fakultäten,
- die Pflege der Kontakte mit den Fakultäten in allen, den Schwerpunkt in Ethik betreffenden Belangen, und
- die Entscheidung über Anträge auf Finanzierung (unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Mittel).
Die Koordinationsgruppe setzt sich zusammen aus Vertretern bzw. Vertreterinnen des Hochschulrats, des Rektorats, der Fakultäten, der wissenschaftlichen Mitarbeitenden und der Studierenden.