Akkreditierung Studienprogramme
Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) sieht eine freiwillige Akkreditierung von Studiengängen vor. Akkreditierten Hochschulen und Universitäten steht es demnach frei, die Akkreditierung ihrer Studiengänge durch eine externe Agentur, die eigene Qualitätssiegel vergibt, zu beantragen.
Einige Studienprogramme haben jedoch eine obligatorische Akkreditierung nach dem HFKG vorgesehen, da sie in einem spezifischen Gesetz gefordert wird. Dies gilt für die Ausbildungsprogramme der universitären Medizinalberufe nach dem Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) oder für einige Abschlüsse der Universität, welche auf Bundesebene anerkannt werden, weil sie direkt berufsbezogen sind.
Akkreditierung Medizin
Für die Studienprogramme der Medizin besteht, ebenso wie für andere Studienprogramme der medizinischen Berufe eine Akkreditierungspflicht (siehe Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe MedBG).
Die Universität Freiburg bietet seit 2019 den gesamten Studiengang in Medizin an, das heisst 3 Jahre Bachelor gefolgt von 3 Jahren Masterstudium. In den Jahren 2020/21 wurde der gesamte Studiengang dem Akkreditierungsverfahren nach MedBG unterzogen und am 18. Dezember 2021 mit einer Akkreditierung ohne Auflagen abgeschlossen.
Akkreditierung des Bachelor- und Masterstudiengangs Medizin der Universität Freiburg
Bericht Akkreditierung Studiengänge in Humanmedizin Unifr 2021 [auf Englisch]
Bericht Akkreditierung BMed Unifr 2011
Anerkennung von Studienprogrammen auf Bundesebene
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erkennt Hochschuldiplome für den Lehrerberuf und für die pädagogischen Berufe (Heilpädagogische Früherziehung, Sonderpädagogik, Logopädie und Psychomotoriktherapie) an. Diese Anerkennung dient als Akkreditierung und garantiert berufliche Mobilität in der Schweiz und international.
Rechtliche Grundlage dafür sind die Diplomanerkennungsvereinbarung und die Diplomanerkennungsreglemente der EDK für die verschiedenen Studiengänge.
Sie gilt für die folgenden von der Universität Freiburg ausgestellten Diplome:
Unterricht auf den Sekundarstufen I/II
- Master of Arts für den Unterricht auf der Sekundarstufe I (Lehrdiplom für die Sekundarstufe I)
- Lehrdiplom für Maturitätsschulen
- Lehrdiplom für die Sekundarstufe I und für Maturitätsschulen
Sonderpädagogik
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Bachelor of Arts, Logopädie (Diplom in Logopädie EDK)
- Spezialisierter Master of Arts in Sonderpädagogik: Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik (Diplom im Bereich der Sonderpädagogik EDK)
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen