Akkreditierungsverfahren

Akkreditierung, eine Chance zur Weiterentwicklung 

Ein Akkreditierungsverfahren zu durchlaufen ist eine Herausforderung und gleichzeitig eine Chance für die Universität Freiburg, denn es ermöglicht ihr, ihr Qualitätssicherungssystem ständig weiterzuentwickeln und kontinuierlich zu verbessern. In diesem Sinne freut sich die Dienststelle Qualitätssicherung auf die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten – vor, während und nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens.

Gesetzliche Grundlagen

Möchte sich eine Hochschuleinrichtung «Universität», «Fachhochschule» oder «Pädagogische Hochschule» nennen, muss sie alle sieben Jahre ein institutionelles Akkreditierungsverfahren erfolgreich bestehen. So sehen es das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) und die Akkreditierungsverordnung vor, welchen alle beitragsberechtigten Hochschultypen der Schweiz unterstehen.

 

Gegenstand

Gegenstand der institutionellen Akkreditierung ist das Qualitätssicherungssystem der jeweiligen Hochschule. Auf Grundlage von 18 Qualitätsstandards (HFKG) wird geprüft, auf welche Art und Weise das Qualitätssicherungssystem der Universität die Qualität und die langfristige Weiterentwicklung ihrer Tätigkeiten sicherstellt.

Die Qualitätsstandards betreffen folgende Bereiche:

  • Qualitätssicherungsstrategie
  • Governance
  • Lehre, Forschung und Dienstleistungen
  • Ressourcen
  • interne und externe Kommunikation.

 

Selbstbeurteilung

Um zu bestimmen, wie die Universität Freiburg die Qualitätsstandards erfüllt, führt sie unter Einbezug aller Körperschaften eine Selbstbeurteilung durch.  Studierende und Angestellte werden somit gleichermassen in dieses Verfahren eingebunden um im Austausch miteinander das Qualitätssicherungssystem und dessen Anwendung an unserer Hochschule zu reflektieren. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden in einem Selbstbeurteilungsbericht präsentiert.

 

Externe Begutachtung

Der Selbstbeurteilungsbericht wird anschliessend durch eine externe Gutachtergruppe geprüft, welche auch die Universität vor Ort besucht, um ihre Analyse zu vervollständigen. Dieser Vor-Ort-Besuch ermöglicht es der Gutachtergruppe, sich mit mehreren Vertretenden der Leitungsebene, der Studierenden, des Mittelbaus, der Professor_innen sowie des administrativen und technischen Personals auszutauschen. Auf der Grundlage aller gewonnenen Informationen verfassen die externen Expertinnen und Experten einen Gutachterbericht mit einer Akkreditierungsempfehlung.

 

Akkreditierungsentscheid

Das Akkreditierungsverfahren wird von der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) durchgeführt. Es wird gemäss einem vorgegebenen Zeitplan umgesetzt, welcher sich über 15 Monate erstreckt. Der Akkreditierungsentscheid wird vom Schweizerischen Akkreditierungsrat gefällt. Der Akkreditierungsrat hat die Möglichkeit, die Akkreditierung ohne Auflagen auszusprechen, mit Auflage(n) auszusprechen oder die Akkreditierung abzulehnen. Die Akkreditierung ist sieben Jahre lang gültig.