Reglemente
Die Qualitätssicherung und – entwicklung in den Hochschulen ist in gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene verankert.
Die Universität betrachtet die Qualitätssicherung und die damit einhergehende Kultur als zentral für ihre strategische Entwicklung und direkt mit ihrer Governance verbunden.
Die Universitätsgesetzgebung etabliert die Qualitätssicherung als Instrument der Governance und regelt die Zuständigkeiten der beteiligten Organe.
Die Qualitätssicherung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, insbesondere in Lehre und Forschung, wird in separaten Reglementen und Richtlinien geregelt.
Rahmenreglement vom 9. Dezember 2013 über die Qualitätssicherung an der Universität Freiburg
Richtlinien zur Qualitätssicherung im Bereich der Lehrveranstaltungen
Richtlinien zur Qualitätssicherung in der Weiterbildung
Richtlinien zur Qualitätssicherung in der Forschung
Richtlinien zur Qualitätssicherung in den zentralen Diensten
Richtlinien zur Evaluation der Professorinnen und Professoren