Reglemente

Die Qualitätssicherung und – entwicklung in den Hochschulen ist in gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene verankert.

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich HFKG

Verordnung HFKG

Die Universität betrachtet die Qualitätssicherung und die damit einhergehende Kultur als zentral für ihre strategische Entwicklung und direkt mit ihrer Governance verbunden.

Strategie 2030

Die Universitätsgesetzgebung etabliert die Qualitätssicherung als Instrument der Governance und regelt die Zuständigkeiten der beteiligten Organe.

Gesetz über die Universität

Statuten der Universität

Die Qualitätssicherung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, insbesondere in Lehre und Forschung, wird in separaten Reglementen und Richtlinien geregelt.

Rahmenreglement vom 9. Dezember 2013 über die Qualitätssicherung an der Universität Freiburg

Reglement vom 9. Dezember 2013 über die Qualitätssicherung und -entwicklung in Lehre und Studium an der Universität Freiburg

Richtlinien zur Qualitätssicherung im Bereich der Lehrveranstaltungen

Richtlinien zur Qualitätssicherung in der Weiterbildung

Richtlinien zur Qualitätssicherung in der Forschung

Richtlinien zur Qualitätssicherung in den zentralen Diensten

Richtlinien zur Evaluation der Professorinnen und Professoren

 

Statuten und Reglemente der Universität Freiburg