Evaluation der Professoren und Professorinnen
Informationen für Dekane und Dekaninnen
Den Dekanen und Dekaninnen kommt im Qualitätssicherungsprozess in Bezug auf Professor_innen eine entscheidende Rolle zu. Sie gewährleisten, dass der Prozess allen betreffenden Anspruchsgruppen in Bezug auf die Verwirklichung ihrer Qualitätsansprüche einen Nutzen bringt: den Professor_innen, den Departements- bzw. Institutspräsident_innen, den Fakultäten sowie der Universitätsleitung.
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Selbstevaluation der Professor_innen alle sieben Jahre
Februar:
Der Dekanatsrat bestimmt ca. ein Siebtel der Professor_innen seiner Fakultät, die im kommenden akademischen Jahr eine Selbstevaluation durchführen müssen.
Mai:
Alle betreffenden Professor_innen werden darüber informiert, dass sie eine Selbstevaluation unter Verwendung der standardisierten Vorlage durchführen müssen.
Folgejahr
Januar:
Der/die Dekan_in erhält die Selbstevaluationsberichte.
Februar/März:
Der/die Dekan_in validiert die Selbstevaluationsberichte.
Validierung der Selbstevaluationsberichte
Der/die Dekan_in schätzt ein, dass sich der/die betreffende Professor_in im gebotenen Masse mit seinen/ihren Tätigkeiten in den evaluierten Bereichen auseinandergesetzt hat und validiert den Selbstevaluationsbericht. Der Dekan oder die Dekanin führt mit dem/der betreffenden Professor_in ein persönliches Gespräch, wenn er oder sie dies wünscht.
Die Validierung des Selbstevaluationsberichts kann von einem Gespräch mit dem/der betreffenden Professor_in und dem/der Rektor_in abhängig gemacht werden. Im Einvernehmen mit allen Beteiligten kann zudem eine weitere Person in der Funktion eines Mediators/einer Mediatorin daran teilnehmen.
Wird der Bericht nicht oder nur mit Auflagen validiert, entscheiden der/die Dekan_in und der/die Rektor_in über das weitere Vorgehen.
Wird der Bericht validiert, formuliert der/die Dekan_in eine schriftliche Validierung des Selbstevaluationsberichts zuhanden des/der betreffenden Professor_in, welche dem Personaldossier beigefügt wird.
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Jährlicher Austausch auf Departements- bzw. Institutsebene
Januar:
Der/die Dekan_in erhält die Ergebnisse des jährlichen Austauschs in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Governance durch die Departements- bzw. Institutspräsident_innen via MyUnifr .
Februar/März:
Der/die Dekan_in wertet die Rückmeldungen aus und leitet daraus die notwendigen Schritte ab.
Bilaterale Gespräche mit dem/der Rektor_in
Der/die Dekan_in diskutiert zum einen die Rückmeldungen der Departemente und Institute und bespricht zum anderen die eingeleiteten Schritte mit dem/der Rektor_in.
Konferenz der Dekane und Dekaninnen
Die Dekane und Dekaninnen tauschen sich einmal jährlich über die in den Fakultäten eingeleiteten Massnahmen und deren Wirkung aus.
Allfällige Anliegen und Anregungen werden an die zuständigen Stellen, Organe und Kommissionen (z.B. den fakultären Lehr- oder Forschungs-Kommissionen) weitergeleitet.
Der/die Dekan_in informiert die betreffenden Personen in geeigneter Form über die eingeleiteten Massnahmen.
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Standortbestimmungsgespräch am Ende des 1. Anstellungsjahres
Der/die Dekan_in führt am Ende des ersten Anstellungsjahres mit den neu angestellten Professoren und Professorinnen im Rahmen eines Gespräches eine Standortbestimmung durch. Er/sie kann dieses Gespräch, wenn nötig, an ein Mitglied des Dekanatsrats oder an den/die Präsident_in des betreffenden Departements oder Instituts delegieren.
Im Vorfeld zum Gespräch erhält der/die Dekan_in:
- von dem/der betreffenden Professor_in eine Liste der aktuellen Publikationen und Publikationsvorhaben sowie der laufenden und geplanten Forschungsprojekte;
- von der Dienststelle Qualitätssicherung jeweils zu Semesterende die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen aller neu angestellten Professor_innen seiner/ihrer Fakultät.
Im Standortbestimmungsgespräch werden die Integration in die Fakultät und die Universität sowie die erbrachten Leistungen im Bereich Lehre und Forschung, aber auch die Betreuung der Studierenden, die Zusammenarbeit mit Kolleg_innen und die Personalführung besprochen.
Der Austausch bietet Raum für offenes gegenseitiges Feedback und soll so frühzeitig Verbesserungsmöglichkeiten und Chancen aufzeigen.
Im Rahmen der jährlich stattfindenden bilateralen Gespräche gibt der/die Dekan_in eine Einschätzung der Gespräche und tauscht sich mit dem/der Rektor_in über relevante Punkte aus.