Evaluation der Professoren und Professorinnen
Informationen für den Rektor bzw. die Rektorin
Das Rektorat ist unter der Aufsicht des Senats für die Gestaltung und Umsetzung der Qualitätssicherung verantwortlich. Die Fakultäten und die zentralen Dienste werden in die Überlegungen des Rektorats zu den sie betreffenden Prozessen einbezogen, wobei die Fakultäten insbesondere die Qualität von Lehre und Forschung entsprechend ihrer Verantwortung für diese Bereiche sichern und gewährleisten.
Bilaterale Gespräche mit den Dekanen und Dekaninnen
Die bilateralen Gespräche zwischen dem/der Rektor_in und dem/der Dekan_in finden regelmässig statt.
Im März werden die folgenden Punkte in Zusammenhang mit der Evaluation der Professor_innen besprochen:
- Diskussion der Selbstevaluationsberichte, bei denen der Dekan bzw. die Dekanin Zweifel an der Validierung hat und Festlegung des weiteren Vorgehens;
- Austausch über besonders exzellentes Engagement einzelner Professor_innen und neu angestellte_r Professor_innen sowie über Optimierungsmöglichkeiten der Rahmenbedingungen;
- Auswertung der Rückmeldungen aus den Departementen bzw. Instituten zu den Arbeitsbedingungen und der bestehenden Governance.
Konferenz der Dekane und Dekaninnen
Einmal jährlich diskutieren alle Dekan_innen gemeinsam mit dem Rektorat, idealerweise im Beisein der Dienststelle Qualitätssicherung, im Rahmen einer Konferenz der Dekane und Dekaninnen über die eingeleiteten Massnahmen und deren Wirkung.
Über die eingeleiteten Massnahmen informiert der/die Dekan_in die betreffenden Personen in geeigneter Form.