Evaluation der Professoren und Professorinnen
Informationen für neu angestellte Professor_innen
Nach Ablauf der sechsmonatigen Probezeit wird der oder die neuangestellte Professor_in ohne weitere Formalitäten definitiv eingestellt (Art. 31, Gesetz über das Staatspersonal).
Am Ende des ersten Anstellungsjahres führen neu angestellte Professoren und Professorinnen im Rahmen eines Gesprächs mit dem Dekan oder der Dekanin eine Standortbestimmung durch.
Standortbestimmungsgespräch am Ende des 1. Anstellungsjahres
Das Standortbestimmungsgespräch bietet Raum für offenes gegenseitiges Feedback und kann so frühzeitig Verbesserungsmöglichkeiten und Chancen aufzeigen.
Im Vorfeld zum Gespräch
- liefert der/die Professor_in dem/der Dekan_in eine Liste der aktuellen Publikationen und Publikationsvorhaben sowie der laufenden und geplanten Forschungsprojekte;
- stellt die Dienststelle Qualitätssicherung dem/der Dekan_in jeweils zu Semesterende die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen zu.
Im Standortbestimmungsgespräch werden die Integration in die Fakultät und die Universität sowie die erbrachten Leistungen im Bereich Lehre und Forschung, aber auch die Betreuung der Studierenden, die Zusammenarbeit mit Kolleg_innen und die Personalführung besprochen.
Die Lehre jeder neu angestellten Lehrperson wird während der beiden Semester ihres ersten Anstellungsjahres obligatorisch evaluiert.