Evaluation der Professoren und Professorinnen 

Informationen für Professor_innen

Die eigenen Tätigkeiten immer wieder systematisch unter die Lupe zu nehmen und sich mit Peers über die Rahmenbedinungen für Forschung und Lehre auszutauschen, werden im Qualitätssicherungssystem in Bezug auf Professoren und Professorinnen vereint. Dieses setzt auf Incentivierung und Wertschätzung, ohne Fehlanreize zu schaffen, und bietet einen pragmatischen und effizienten Ansatz, der den Mehraufwand der Evaluation auf ein Minimum reduziert.

Selbstevaluation alle sieben Jahre

Alle sieben Jahre führt jede_r Professor_in eine Selbstevaluation seiner/ihrer Tätigkeiten durch.

Im Laufe des Frühlingssemesters bestimmt der Dekanatsrat die Professor_innen seiner Fakultät, die im kommenden akademischen Jahr eine Selbstevaluation durchführen müssen.

Für die Redaktion des Selbstevaluationsberichts verwenden die Professor_innen eine standardisierte Vorlage. Die Gliederung des Berichts verlangt einerseits vornehmlich deskriptive Angaben zur Tätigkeit in Lehre, Forschung, Dienstleistung und Verwaltung, andererseits die Evaluation der Tätigkeit. 

  • 1. Bericht schreiben

    Ende Mai werden die betreffenden Professor_innen durch den Dekan oder die Dekanin aufgefordert, eine Selbstevaluation anhand der standardisierten Vorlage durchzuführen und im Januar des Folgejahres ihren Selbstevaluationsbericht einzureichen.

  • 2. Bericht einreichen

    Im Januar des Folgejahres reichen die Professor_innen ihren Selbstevaluationsbericht bei der Dekanin oder dem Dekan ihrer Fakultät ein.

  • 3. Validierung

    Im März erhält der/die Professor_in eine schriftliche Validierung seines/ihres Selbstevaluationsberichts durch den/die Dekan_in, wenn diese/r einschätzt, dass sich der/die betreffende Professor_in im gebotenen Masse mit seinen/ihren Tätigkeiten in den evaluierten Bereichen auseinandergesetzt hat.

    Falls der/die Professor_in dies wünscht, gibt die Dekanin oder der Dekan in einem persönlichen Gespräch Feedback zum Selbstevaluationsbericht.

    Die schriftliche Validierung in Form eines Briefes wird dem Personaldossier des/der jeweiligen Professor_in beigefügt.

Jährlicher Austausch auf Departements- oder Institutsebene

In jedem Herbstsemester tauschen sich die Professor_innen eines Departements oder Instituts über ihre bisherigen und künftigen Aktivitäten, sowie über die Arbeitsbedingungen und die bestehende Governance mündlich aus. Der Austausch wird vom oder von der jeweiligen Präsident_in des Departements oder Instituts organisiert.

Die Ergebnisse der Diskussion zu den Arbeitsbedingungen und der bestehenden Governance werden anschliessend durch den/die Departements- oder Institutspräsident_in an den/die Dekan_in weiterleitet. So können Anliegen und Anregungen aufgenommen und notwendige Schritte aufgegleist werden.

Weitere Informationen für...

neu angestellte Professor_innen

Dpt.- und Inst.-präsident_innen

Dekane und Dekaninnen

den Rektor / die Rektorin