Ausländische Opfer häuslicher Gewalt – Die Härtefallklausel des neuen Art. 50 AIG
Essentiels
Date·s | Mittwoch, den 7. Mai 2025 |
Durée | 1 Tag |
Frais | CHF 250.– |
Type | Séminaire / Cours |
Langue·s | Allemand |
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BrochureLieu
Centre de Formation continue, Rue de Rome 6, Fribourg
Public-cible
Personen, die sich in ihrer Praxis mit Opfern häuslicher Gewalt beschäftigen, z.B. Mitarbeitende in Opferhilfezentren, Sozialämtern, Gesundheitspersonal, Anwältinnen, Polizisten, etc.
Contenu
Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, und die eheliche Wohnung wegen der Gewalt, die sie dort erlitten haben, verlassen, riskieren oft die Nicht-Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis, wenn sie zuvor via Familiennachzug zum Ehepartner oder der Ehepartnerin gelangt sind. Die rechtlichen Möglichkeiten der Opfer sind diesen oft nicht bekannt bzw. die Anforderungen an die Geltendmachung eines Härtefalls sind hoch. Im Juni 2024 hat das Parlament die Härtefallregelung des Art. 50 AIG neu gefasst. Die möglichen Auswirkungen dieser Änderungen sind aktuell noch unklar.
Das Ziel dieser Weiterbildung ist es, sich mit den Voraussetzungen des neu formulierten von Art. 50 AIG vertraut zu machen und die in der Praxis angewendeten Kriterien zu analysieren und zu diskutieren. Dies soll es Fachpersonen erlauben, qualitativ hochwertige Berichte zu erstellen, die die erlittene Gewalt hinreichend dokumentieren und geeignet sind, in Verfahren von Behörden oder Gerichten verwendet zu werden. Insbesondere die Anforderungen der Rechtsprechung an derartige Berichte werden diskutiert, so dass Opfer bessere Chancen haben, die Erfüllung der Kriterien von Art. 50 AIG in ihrem Einzelfall darzulegen.
Das Seminar richtet sich an Personen, die sich in ihrer täglichen Arbeit mit ausländischen Opfern häuslicher Gewalt befassen. Der Austausch unter Fachpersonen und Behörden soll durch Diskussionsrunden gefördert werden.
Responsable et intervenants
Direction
Progin-Theuerkauf Sarah, Ordentliche Professorin für Europarecht und Migrationsrecht, Universität Freiburg
Responsable·s
Haldimann Pascale, Weiterbilderin (OHG), ehemalige OHG-Referentin, Kantonale Sekretärin Winterhilfe, Freiburg
Intervenant·e·s
n.n., Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft
Marc Spescha, Rechtsanwalt und Sven Kury, MLaw
David Hongler, Gerichtsschreiber, Bundesgericht
Alexander Ott, Vorsteher Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei / Polizeiinspektorat, Bern
n.n. und Marianne Burger Smith, Staatssekretariat für Migration
Dates et lieux
Période | Lieu |
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07.05.2025 de 09:15 à 17:00 | Centre de Formation continue, Rue de Rome 6, Fribourg |
Médias et documents
Document·s