Doktorat - FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Doktorat:
Finanzierung
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Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für ein Doktoratsstudium und für welche Dauer gelten diese?
Eine Aufstellung der möglichen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.
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Wer ist für die Meldung der Finanzierung von neuen Doktorierenden an den SNF zuständig?
Grundsätzlich kommuniziert die beitragserhaltende Person (in der Regel der_die Doktoratsbetreuer_in) jede Änderung der Finanzierung. Änderungen und Anpassungen müssen online über mySNF, die elektronische Plattform des SNF, gemeldet werden.
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Wie hoch ist der Lohn für eine_n Doktoranden_in?
Der Lohn hängt von der Anstellungsart ab, je nachdem ob sie als Assistent_in oder FNS-Stipendiant_in angestellt sind. Sind sie als freie_r Doktorand_in eingeschrieben, erhalten Sie keinen Lohn. Weitere Informationen zu Anstellungsbedingungen und Lohn erhalten Sie beim Personaldienst der UniFR.
Zulassungs- und Anstellungsbedingungen
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Muss ich mich als Doktorand_in an der Universität immatrikulieren?
Als Doktorand_in müssen Sie sich immatrikulieren. Bitte beachten Sie die Zulassungs- und Einschreibebedingungen der Universität.
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Mit welchem Visum können ausländische Studierende eine SNF-Stipendium beantragen?
Falls Ihr Heimatland der Visumspflicht unterstellt ist, müssen Sie vor Ihrer Einreise in die Schweiz bei der zuständigen Schweizer Vertretung Ihres Heimatlandes ein Visum beantragen.
Weiterführende Informationen: Amt für Bevölkerung und Migration
Sozialleistungen
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Haben Doktorierende Anrecht auf Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub?
Ja, wie alle anderen Angestellten der Universität haben auch Doktorierende Anrecht auf Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub. Der Mutterschaftsurlaub beträgt unabhängig von der Anstellung (Assistent_in, Drittmittel, FNS) 16 Wochen. Der Vaterschaftsurlaub beträgt 2 Wochen. Mehr Infos finden Sie hier.
Mobilität
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Kann ich einen unbezahlten Urlaub für einen Forschungsaufenthalt im Ausland erhalten, wenn ich als Assistentin angestellt bin?
Unbezahlte Urlaube sind möglich, müssen aber zuerst mit dem Doktoratsbetreuer oder der Doktoratsbetreuerin abgesprochen werden.
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Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für einen Forschungsaufenthalt im Ausland?
Eine Liste mit den Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.
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Gibt es bei Forschungsaufenthalten im Ausland Finanzierungsmöglichkeiten für den mitreisenden Partner?
Die vom SNF gewährten Leistungen hängen vom Zivilstand, den familiären Verpflichtungen und den Lebenshaltungskosten im Wohnsitzland ab. Bei unverheirateten Paaren, die seit mehr als zwei Jahren zusammenleben, werden Leistungen für den Partner gewährt. Verdient der Partner oder die Partnerin während des Forschungsaufenthalts mehr als 15'000 CHF pro Jahr (aktueller Satz, der regelmässig überprüft wird), wird stattdessen der Satz für eine alleinstehende Person angewendet. Um die Leistungen zu erhalten, muss der Partner oder die Partnerin den Forscher oder die Forscherin während mindestens 6 Monaten begleiten. Für kürzere Zeiträume wird keine Leistung gewährt.
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Was ist die Mindestdauer eines Forschungsaufenthalts im Ausland?
Es werden alle Arten von Mobilität unterstützt. Mehrere Förderungsprogramme des SNF verlangen jedoch einen Mindestaufenthalt von 12 Monaten im Ausland, damit künftige karriereunterstützende Stipendien weiterhin möglich sind.
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Kann ich meinen Forschungsaufenthalt im Ausland an verschiedenen Orten verbringen?
Im Prinzip ist dies beim SNF nicht möglich. Gewisse Ausnahmen werden gemacht, wenn es sich um zwei Aufenthalte von je sechs Monaten handelt. Diese Lösung muss jedoch vor der Abreise der Doktorandin oder des Doktoranden mit dem SNF abgesprochen werden.
Konflikte während des Doktorats
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Wie soll ich mich verhalten bei Konfliktsituationen im Forschungsteam?
Suchen Sie möglichst früh das Gespräch mit Ihrem Doktoratsbetreuer oder Ihrer Doktoratsbetreuerin oder wenden Sie sich an die Fakultät. Sie können sich auch an die Ombudsstelle oder die psychologische Beratungsstelle wenden, die Angeboten unterstehen der Vertraulichkeit.
Abbruch des Doktorats
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An wen muss ich meine Kündigung adressieren, wenn ich das Doktorat abbrechen will?
Informieren Sie Ihre_n Doktoratsbetreuer_in über den Abbruch des Doktorats. Die schriftliche Kündigung schicken Sie an den Personaldienst der Universität mit Kopie an Ihre_n Professor_in und Ihre Fakultät.