Kinder fördern – eine interdisziplinäre Studie zum Umgang mit ADHS
Subprojekt A: Frage der Selbstbestimmung
(Sandra Hotz, Institut für Familienforschung und Familienberatung, Universität Freiburg)
Dieses Subprojekt untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit ADHS und einer Förderung von Kinden. Aus Sicht des Kindeswohls ist u.a. zu prüfen, ob und wie in diesem komplexen Beziehungsgeflecht (Eltern, Lehrpersonen und Gesundheitsfachpersonen) die Persönlichkeitsrechte des Kindes gewahrt werden und ob ggf. eine Stärkung der Selbstbestimmungs- und Partizipationsrechte nötig ist, sei es während des Entscheidungsprozesses, der zu einer Diagnose und einer Therapie führt, oder während einer medikamentösen Behandlung.
Das Grundprinzip der Selbstbestimmung verlangt, dass eine Handlung, welche die Persönlichkeitsrechte tangiert - und dazu gehört jeder körperliche Eingriff, d.h. jede Medikation - nur gerechtfertigt ist, wenn das urteilsfähige Kind nach umfassender Aufklärung zu diesem Eingriff einwilligt. Anderenfalls bleibt der Eingriff widerrechtlich. Im Enhancementbereich sind dabei u.U. höhere Anforderungen an das Informed Consent Prinzip zu stellen. Aus medizinrechtlicher Sicht könnte man sich zum Schutz des Kindeswohls – sollten die Nutzen-Risiko-Abwägungen entsprechendes ergeben – freilich auch andere rechtliche Massnahmen vorstellen, wie beispielsweise eine Beschränkung der Verschreibungspraxis der Methyl-phenidate (MPH).
Doch selbst wenn ein Kind angemessen partizipieren und/oder mitentscheiden kann, so ist es im Primarschulalter dem Einfluss der Erwachsenen (v.a. Eltern) am stärksten ausgesetzt. Mit einer Medikation werden bewusst Nebenwirkungen in Kauf genommen, die das Kind zu tragen hat während die Entscheidungsträger andere Personen sind. Darin ist möglicherweise ein grundsätzliches Vertretungsproblem zu sehen.