Wie man das geistige Eigentum schützt
Verfügt Ihre Forschung über ein kommerzielles Potenzial?
Der Dienststelle für Wissens- und Technologietransfer (KTT) kann Ihnen helfen, es zu schützen. Die Erfinder melden ihre Erfindungen dem Dienst mittels eines Erfindungsmeldeformulars.
Der Dienststelle für Wissens- und Technologietransfer (KTT) bewertet gemeinsam mit den Erfindern die Erfindung (Patentierbarkeit und kommerzielles Potenzial). Die Erfinder stellen ihre Erfindung dem Ausschuss für geistiges Eigentum (IP Board) der Universität vor. Auf der Grundlage der Bewertung und der Rückmeldung des Ausschusses für geistiges Eigentum entscheidet das Rektorat, ob eine Patentanmeldung eingereicht wird oder nicht.
Nur neue Erfindungen können patentiert werden. Sie müssen zunächst Patentschutz beantragen und können anschliessend Ihre Ergebnisse in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlichen oder auf einer Konferenz bekannt geben (Poster und Vorträge). Sobald die Erfindung veröffentlicht ist, ist sie nicht mehr neu und kann nicht mehr patentiert werden.
Zur Klärung von Fragen zum geistigen Eigentum und zum Technologietransfer lesen Sie bitte unseren Leitfaden für Erfinder: