Verträge

Wir haben eine Reihe von Standardvereinbarungen, um die Zusammenarbeit zwischen unseren Forschern und Unternehmen zu erleichtern.

Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs)

Wir verfügen über eine Standardvorlage für Vertraulichkeitsvereinbarungen, wenn vertrauliche Informationen zwischen der Universität und einem Dritten (Unternehmen, öffentliche Einrichtung oder eine nicht bei der Universität beschäftigte Person) ausgetauscht werden müssen und keine andere Vereinbarung zum Schutz der vertraulichen Informationen besteht. Wenn eine Person, die nicht an der Universität beschäftigt ist, in einem Labor arbeitet, muss eine spezielle Vereinbarung mit der Universität unterzeichnet werden.

Unsere Richtlinien für den Austausch vertraulicher Informationen lauten:

  • Die Vertraulichkeit gilt nur für Informationen, die mit "CONFIDENTIAL" gekennzeichnet sind.
  • Die Informationen bleiben Eigentum der Parteien, und in einer NDA darf keine Lizenz oder Übertragung von geistigem Eigentum erwähnt werden.

Standard-NDA

Bitte verwenden Sie die "Änderungsverfolgung", wenn Sie Änderungen vornehmen, und senden Sie das Dokument zur Genehmigung an techtransfer@unifr.ch.

Standard-Vorlage NDA

 

Industrie-finanzierte Forschungsprojekte

Wir haben eine Standardvereinbarung für direkte Kooperationen zwischen der Universität und industriellen Partnern. Die Zusammenarbeit zwischen der Universität und der Industrie folgt diesen Grundsätzen:

  • Anwendungsorientierte Forschung in Bereichen von gemeinsamem Interesse
  • Vorrangiges Recht zur Einreichung von Patentanmeldungen für Unternehmen mit ausschliesslichen Rechten in einem Anwendungsbereich. UNIFR behält Geistiges Eigentum -Rechte ausserhalb des Anwendungsbereichs des Unternehmens.
  • Veröffentlichungen: Recht auf Veröffentlichung innerhalb angemessener Fristen
  • Finanzierung der Projektkosten durch den Partner. Die Kosten umfassen alle direkten Laborkosten (Gehälter, Verbrauchsmaterialien, Reisen usw.) + 15% Gemeinkosten

Standard-Kooperationsvereinbarung mit der Industrie

 

Öffentlich finanzierte F&E-Projekte (Innosuisse)

Wir haben eine Standardvereinbarung zur Regelung des geistigen Eigentums im Rahmen von Innosuisse-Projekten.

Die wichtigsten Grundsätze sind:

  • Innosuisse bezahlt die Universität für die Unterstützung der Industrie
  • Verpflichtung der Firma zur Zusammenarbeit
  • Beitrag des Unternehmens in Form von Geld und/oder Sachleistungen
  • Geistiges Eigentum -Bedingungen: Vorrangiges Recht auf Patentanmeldung für Unternehmen mit exklusivem Recht in einem Anwendungsbereich.
  • Publikationen: Recht zur Veröffentlichung innerhalb angemessener Fristen

Standard Innosuisse Geistiges Eigentumvereinbarung