Diebstahl von IT-Material
Für : Mitarbeitende
Wird IT-Material der Universität gestohlen, muss dies gemäss einem festgelegten Verfahren gemeldet werden.
Im Falle eines Diebstahls von IT-Material sind die Mitarbeitenden verpflichtet, dies baldmöglichst dem Sekretariat der DIT zu melden.
Folgende Informationen müssen der DIT übermittelt werden:
- Vollständiger Name und Telefonnummer des/der bestohlenen Mitarbeitenden;
- Nummer und Name der Organisationseinheit;
- Ansprechpartner für diesen Diebstahl (in der Regel der/die Benutzer/in selbst);
- Inventarnummer(n) des/der gestohlenen Gegenstände (wenn möglich) oder Informationen über Modell, Marke und Jahr der Inbetriebnahme;
- alle weiteren Informationen, die helfen, die betroffenen Geräte zu identifizieren.
Es liegt in der Verantwortung des/der Betroffenen, eine Anzeige des Diebstahls bei der Polizei zu machen. Eine Kopie des Polizeiberichts muss an das Sekretariat der DIT gesendet werden.
Mehr dazu
- Directive DIT-13 : Procédure en cas de vol ou de perte de matériel IT (nur auf Französisch verfügbar)