Master
Bei Prof. Andreas Stöckli können Sie während des Master-Studiums Masterarbeiten, Seminararbeiten und Forschungsarbeiten verfassen.
Wir weisen darauf hin, dass für schriftliche Arbeiten die Reglemente und Weisungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gelten. Dabei ist insbesondere die Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten vom 8. Oktober 2013 (jeweils geltende Fassung) massgebend. Weitere Angaben zum Verfassen einer schriftlichen Arbeit finden Sie in: Bettina Bacher, Juristische Arbeiten schreiben (jeweils neueste Auflage).
Wir empfehlen den Studierenden, die am Lehrstuhl von Prof. Andreas Stöckli eine schriftliche Arbeit verfassen, sich rechtzeitig mit den entsprechenden Vorgaben vertraut zu machen.
Masterarbeiten und Forschungsarbeiten können zu einem Thema im Staatsrecht sowie im Allgemeinen und im Besonderen Verwaltungsrecht verfasst werden. Ausserdem können als Ersatz für ein Seminar in den Masterkursen «Verwaltungsprozessrecht», «Öffentliches Wirtschaftsrecht» sowie «Raumplanungs- und Umweltrecht» Seminararbeiten verfasst werden.
Sollten Sie sich für das Verfassen einer Seminararbeit interessieren, so schreiben Sie bitte der Assistenz von Prof. Andreas Stöckli eine E-Mail mit Angabe des gewünschten Themengebiets (bei Arbeiten, die ein Seminar ersetzen sollen, sind nur die Themengebiete Verwaltungsprozessrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht sowie Raumplanungs- und Umweltrecht möglich) und des Datums, an dem Sie mit dem Verfassen der Arbeit beginnen möchten. Sie erhalten dann am gewünschten Datum Ihr Thema per E-Mail zugestellt.
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Seminararbeit
Das Verfassen einer Seminararbeit wird mit 5 ECTS-Punkten honoriert und kann als Ersatz eines Seminars im Master (benotet) oder als Spezialkredit angerechnet werden.
Bitte konsultieren Sie die Informationen auf der Webseite der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Die Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten ist massgebend. Der Umfang des inhaltlichen Teils der Seminararbeit beträgt mindestens 60'000 und maximal 80'000 Zeichen (inkl. Leerschläge und Fussnoten). Der Technische Apparat wird nicht mitgerechnet. Die Arbeit ist als gut lesbarer Computerdruck in zweifacher Ausführung (beide Exemplare gebunden), sowie in elektronischer Form als Word-Dokument einzureichen. Die ganze Arbeit muss des Weiteren optisch anschaulich, einheitlich und im Blocksatz formatiert sein. Verweise auf die verwendete Literatur sind in den Fussnoten der Arbeit darzustellen.
Nach Empfang des Themas haben Sie 3 Monate Zeit, um die Arbeit zu verfassen. Für die Einhaltung der Frist zählt der Poststempel oder das Datum der persönlichen Übergabe an eine(n) MitarbeiterIn des Lehrstuhls.
Innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe der Arbeit erhalten Sie die korrigierte Arbeit zurück mit der Möglichkeit zur mündlichen Besprechung.
Handelt es sich um eine Seminararbeit als Ersatz eines Seminars, wird die Arbeit benotet. In diesem Fall gibt es keine Möglichkeit zur nachträglichen Korrektur.
Soll die Arbeit als Spezialkredit gewertet werden, wird die Arbeit entweder als genügend oder ungenügend bewertet. Im Falle einer ungenügenden Arbeit erhalten Sie die einmalige Möglichkeit, innert 6 Wochen eine korrigierte Arbeit einzureichen. Weist die Seminararbeit erhebliche Mängel auf oder ist die Überarbeitung der Arbeit ungenügend, so wird sie abgelehnt. In einem solchen Fall kann der Student/die Studentin bei einem anderen Dozenten ein neues Thema beantragen.
Sollten Sie sich für das Verfassen einer Seminararbeit interessieren, so schreiben Sie bitte der Assistenz von Prof. Andreas Stöckli eine E-Mail mit Angabe des gewünschten Themengebiets (bei Arbeiten, die ein Seminar ersetzen sollen, sind nur die Themengebiete Verwaltungsprozessrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht oder Raumplanungs- und Umweltrecht möglich) und des Datums, an dem Sie mit dem Verfassen der Arbeit beginnen möchten. Sie erhalten dann am gewünschten Datum Ihr Thema per E-Mail zugestellt.
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Masterarbeit
Die Masterarbeit ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Erwerb des Masters of Law und wird bei Bestehen mit 5 ECTS-Punkten honoriert. In der Masterarbeit soll der Student oder die Studentin die Fähigkeit unter Beweis stellen, in beschränkter Zeit ein juristisches Problem zu analysieren und das Ergebnis seiner oder ihrer Überlegungen in genügender Weise darzustellen.
Bitte konsultieren Sie die Informationen auf der Webseite der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Die Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten ist massgebend. Der Umfang des inhaltlichen Teils der Masterarbeit beträgt mindestens 60'000 und maximal 80'000 Zeichen (inkl. Leerschläge und Fussnoten). Der Technische Apparat wird nicht mitgerechnet. Die Arbeit ist als gut lesbarer Computerdruck in zweifacher Ausführung (beide Exemplare gebunden), sowie in elektronischer Form als Word-Dokument einzureichen. Die ganze Arbeit muss des Weiteren optisch anschaulich, einheitlich und im Blocksatz formatiert sein. Verweise auf die verwendete Literatur sind in den Fussnoten der Arbeit darzustellen.
Nach Empfang des Themas haben Sie 16 Tage Zeit, um die Arbeit zu verfassen. Für die Einhaltung der Frist zählt der Poststempel oder das Datum der persönlichen Übergabe an das Dekanat. Eine Fristerstreckung ist ausgeschlossen und verspätet eingereichte Masterarbeiten werden mit der Note 1 bewertet.
Innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe der Arbeit erhalten Sie die korrigierte Arbeit zurück mit der Möglichkeit zur mündlichen Besprechung. Die Masterarbeit wird benotet, bei einer ungenügenden Note kann die Arbeit höchstens einmal wiederholt werden.
Sollten Sie sich für das Verfassen einer Masterarbeit interessieren, so wenden Sie sich bitte an das Dekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät.
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Forschungsarbeit
Das Verfassen einer als genügend beurteilten Forschungsarbeit wird mit 10 ECTS-Punkten honoriert und kann anstelle des Besuchs zweier Seminare erfolgen.
Bitte konsultieren Sie die Informationen auf der Webseite der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Die Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten ist massgebend. Der Umfang des inhaltlichen Teils der Forschungsarbeit beträgt mindestens 120'000 und maximal 160'000 Zeichen (inkl. Leerschläge und Fussnoten). Der Technische Apparat wird nicht mitgerechnet. Die Arbeit ist als gut lesbarer Computerdruck in zweifacher Ausführung beim Dekanat einzureichen. Die ganze Arbeit muss des Weiteren optisch anschaulich, einheitlich und im Blocksatz formatiert sein. Verweise auf die verwendete Literatur sind in den Fussnoten der Arbeit darzustellen.
Nach Empfang des Themas haben Sie 6 Monate Zeit, um die Arbeit zu verfassen. Für die Einhaltung der Frist zählt der Poststempel oder das Datum der persönlichen Übergabe an das Dekanat.
Innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe der Arbeit erhalten Sie die korrigierte Arbeit zurück mit der Möglichkeit zur mündlichen Besprechung. Die Forschungsarbeit wird benotet.
Sollten Sie sich für das Verfassen einer Forschungsarbeit interessieren, so wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Vorgängige Informationen können bei der Assistenz des Lehrstuhls eingeholt werden.