Öffentliches Prozessrecht
UE-DDR.00984

Dozenten-innen: Stöckli Andreas
Kursus: Master
Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung
ECTS: 5
Sprache-n: Deutsch
Semester: FS-2019

Im Masterkurs «Öffentliches Prozessrecht» wird die Rechtspflege in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht analysiert und beübt. Behandelt werden die völker- und verfassungsrechtlichen Rechtsweg- und Verfahrensgarantien, die verschiedenen Rechtsmittelverfahren, sowohl die verwaltungsinterne als auch die verwaltungsexterne Rechtspflege, die Verwaltungs- ebenso sehr wie die Verfassungsrechtspflege. Nicht zu vernachlässigen sind auch die besonderen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (z.B. Klage, Wiedererwägung, Revision, Aufsichtsbeschwerde, Individualbeschwerde an den EGMR). Der Schwerpunkt wird auf den Beschwerdeverfahren im Bund liegen (insb. Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und subsidiäre Verfassungsbeschwerde), es werden aber auch Bezüge zum kantonalen Verfahrensrecht hergestellt.

Der Kurs stellt die Fortsetzung des Kurses «Verwaltungsverfahren» (Prof. Waldmann) dar, wobei die Kurse unabhängig voneinander besucht werden können.


Prüfungen

Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft. Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.


Lernziele

Die Studierenden sind am Ende des Kurses in der Lage, mit den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen prozessrechtliche Fragestellungen zu beantworten und Rechtsmittelwege zu bestimmen. Ebenfalls sollen die Studierenden mit dem Abfassen von Rechtsschriften vertraut gemacht werden.