Schriftliche Arbeiten
Bei Prof. Belser können Sie während des Studiums Proseminararbeiten, Seminararbeiten, Masterarbeiten, Praktikumsberichte wie auch Forschungsarbeiten verfassen. Es können Arbeiten zu einem Thema im Staatsrecht, im Bereich des nationalen oder internationalen Grundrechtsschutzes sowie im WTO-Recht verfasst werden.
Wir weisen darauf hin, dass für schriftliche Arbeiten die Reglemente und Weisungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gelten. Dabei ist insbesondere die Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten vom 8. Oktober 2013 massgebend. Weitere Angaben zum Verfassen einer schriftlichen Arbeit finden sie in: Bettina Bacher, Juristische Arbeiten schreiben (jeweils neueste Auflage).
Wir empfehlen den Studierenden, die am Lehrstuhl von Prof. Eva Maria Belser eine schriftliche Arbeit verfassen, sich rechtzeitig mit den entsprechenden Vorgaben vertraut zu machen.
Studierende, welche eine schriftliche Arbeit bei unserem Lehrstuhl schreiben, können sich melden, falls sie ihre Disposition besprechen möchten. Die Möglichkeit einer solchen Besprechung besteht nicht bei Masterarbeiten.
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Proseminararbeit
Für das Verfassen einer als genügend beurteilten Proseminararbeit werden Ihnen 3 ECTS-Punkte gutgeschrieben. Für den Erwerb des Bachelors of Law müssen Sie zwei genügende Proseminararbeiten verfassen, jedoch kann ein Dozent max. 1 Arbeit eines Studierenden während des Bachelorstudiums abnehmen.
Beachten Sie beim Verfassen der Arbeit unbedingt die Reglemente und Weisungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (insb. Weisung Nr. 3).
Die Arbeit muss, ohne den sog. technischen Apparat (Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis; römisch paginiert), mindestens 36‘000 und maximal 60‘000 Zeichen lang sein und als Computerausdruck in einem Exemplar als auch in elektronischer Form (Word-Dokument) eingereicht werden. Die ganze Arbeit muss des Weiteren optisch anschaulich, einheitlich und im Blocksatz formatiert sein. Sie besteht aus dem Deckblatt, dem technischen Apparat und der arabisch paginierten Behandlung des Themas. Verweise auf die verwendete Literatur sind in den Fussnoten der Arbeit darzustellen.
Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, ein provisorisches Inhaltsverzeichnis respektive die Disposition mit einer Assistentin oder einem Assistenten des Lehrstuhls zu besprechen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung direkt an die Assistierenden und senden Sie ihnen die Disposition drei Tage vor der Besprechung elektronisch zu. Die Besprechung beschränkt sich auf den geplanten Aufbau und die Schwerpunktsetzung der Arbeit.
Nach Empfang des Themas haben Sie 3 Monate Zeit, um die Arbeit zu verfassen. Für die Einhaltung der Frist zählt der Poststempel oder das Datum der persönlichen Übergabe an einen Mitarbeiter. Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich ausgeschlossen. In besonderen Fällen kann ein begründetes schriftliches Gesuch an den Lehrstuhl geschickt werden.
Innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe der Arbeit erhalten Sie die korrigierte Arbeit zurück mit der Möglichkeit zur mündlichen Besprechung. Ist die Arbeit genügend, wird deren Bestehen direkt auf „Gestens“ vermerkt. Sollte die Arbeit den Anforderungen nicht entsprechen, erhalten Sie die einmalige Möglichkeit, innert 6 Wochen eine korrigierte Arbeit einzureichen. Weist die Arbeit dann immer noch schwerwiegende Mängel auf oder ist sie in ungenügender Weise korrigiert worden, so wird die Arbeit abgelehnt. In einem solchen Fall kann der Student/die Studentin bei einem anderen Dozenten ein neues Thema beantragen.
Sollten Sie sich für das Verfassen einer Arbeit interessieren, so schreiben Sie bitte der Assistenz von Prof. Belser eine E-Mail mit Angabe des gewünschten Themengebiets und des Datums, an dem Sie mit dem Verfassen der Arbeit beginnen möchten. Sie erhalten dann am gewünschten Datum Ihr Thema per E-Mail zugestellt.
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Seminararbeit
Das Verfassen einer Seminararbeit wird mit 5 ECTS honoriert und kann als Ersatz eines Seminars im Master (benotet) oder als Spezialkredit angerechnet werden.
Beachten Sie beim Verfassen der Arbeit unbedingt die Reglemente und Weisungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (insb. Weisung Nr. 3).
Die Arbeit muss ohne den technischen Apparat mindestens 60‘000 und maximal 80‘000 Zeichen lang sein und als Computerausdruck in einem Exemplar als auch in elektronischer Form (Word-Dokument) eingereicht werden. Die ganze Arbeit muss des Weiteren optisch anschaulich, einheitlich und im Blocksatz formatiert sein. Sie besteht aus dem Deckblatt, dem sog. technischen Apparat (Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis; römisch paginiert) und der arabisch paginierten Behandlung des Themas. Verweise auf die verwendete Literatur sind in den Fussnoten der Arbeit darzustellen.
Nach Empfang des Themas haben Sie 3 Monate Zeit, um die Arbeit zu verfassen. Für die Einhaltung der Frist zählt der Poststempel oder das Datum der persönlichen Übergabe an einen Mitarbeiter. Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich ausgeschlossen. In besonderen Fällen kann ein begründetes schriftliches Gesuch an den Lehrstuhl geschickt werden.
Innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe der Arbeit erhalten Sie die korrigierte Arbeit zurück mit der Möglichkeit zur mündlichen Besprechung.
Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, ein provisorisches Inhaltsverzeichnis respektive die Disposition mit einer Assistentin oder einem Assistenten des Lehrstuhls zu besprechen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung direkt an die Assistierenden und senden Sie ihnen die Disposition drei Tage vor der Besprechung elektronisch zu. Die Besprechung beschränkt sich auf den geplanten Aufbau und die Schwerpunktsetzung der Arbeit.
Ist die Arbeit genügend, wird deren Bestehen direkt auf „Gestens“ vermerkt. Sollte die Arbeit den Anforderungen nicht entsprechen, erhalten Sie die einmalige Möglichkeit, innert 6 Wochen eine korrigierte Arbeit einzureichen. Weist die Arbeit dann immer noch schwerwiegende Mängel auf oder ist sie in ungenügender Weise korrigiert worden, so wird die Arbeit abgelehnt. In einem solchen Fall kann der Student/die Studentin bei einem anderen Dozenten ein neues Thema beantragen.
Sollten Sie sich für das Verfassen einer Seminararbeit interessieren, so schreiben Sie bitte der Assistenz von Prof. Belser eine E-Mail mit Angabe des gewünschten Themengebiets (Staatsrecht, nationaler oder internationaler Grundrechtsschutz oder WTO-Recht) und des Datums, an dem Sie mit dem Verfassen der Arbeit beginnen möchten. Sie erhalten dann am gewünschten Datum Ihr Thema per E-Mail zugestellt.
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Masterarbeit
Die Masterarbeit ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Erwerb des Masters of Law und wird bei Bestehen mit 5 ECTS honoriert. In der Masterarbeit soll der Student oder die Studentin die Fähigkeit unter Beweis stellen, in beschränkter Zeit ein juristisches Problem zu analysieren und das Ergebnis seiner oder ihrer Überlegungen in genügender Weise darzustellen.
Beachten Sie beim Verfassen der Arbeit unbedingt die Reglemente und Weisungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (insb. Weisung Nr. 3).
Die Masterarbeit muss, ohne den sog. technischen Apparat (Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis; römisch paginiert), mindestens 60‘000 und maximal 80‘000 Zeichen lang sein und als Computerausdruck in zwei Exemplaren als auch in elektronischer Form (Word-Dokument) beim Dekanat eingereicht werden. Die ganze Arbeit muss des Weiteren optisch anschaulich, einheitlich und im Blocksatz formatiert sein. Sie besteht aus dem Deckblatt, dem technischen Apparat und der arabisch paginierten Behandlung des Themas. Verweise auf die verwendete Literatur sind in den Fussnoten der Arbeit darzustellen.
Nach Empfang des Themas haben Sie 16 Tage Zeit, um die Arbeit zu verfassen. Für die Einhaltung der Frist zählt der Poststempel oder das Datum der persönlichen Übergabe an das Dekanat. Eine Fristerstreckung ist ausgeschlossen und verspätet eingereichte Masterarbeiten werden mit der Note 1 bewertet.
Innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe der Arbeit erhalten Sie die korrigierte Arbeit zurück mit der Möglichkeit zur mündlichen Besprechung. Die Masterarbeit wird benotet, bei einer ungenügenden Note kann die Arbeit höchstens einmal wiederholt werden.
Sollten Sie sich für das Verfassen einer Masterarbeit interessieren, so wenden Sie sich bitte an das Dekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät.
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Praktikumsbericht
Das Absolvieren eines juristischen Praktikums zusammen mit dem Verfassen eines entsprechenden Praktikumsberichts kann eine Proseminararbeit ersetzen und wird ebenfalls mit 3 ECTS-Punkten honoriert. Das Praktikum muss 2 Monate ohne Unterbruch dauern und kann namentlich in der Verwaltung, bei einem Gericht, in einem Anwalts- oder Notariatsbüro oder in der Privatwirtschaft absolviert werden.
Beachten Sie beim Verfassen der Arbeit unbedingt die Reglemente und Weisungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (insb. Weisung Nr. 3).
Der Praktikumsbericht soll, ohne den sog. technischen Apparat (Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis; römisch paginiert), mindestens 10‘000 und maximal 24‘000 Zeichen lang sein. Er enthält ein Deckblatt, ein Inhaltsverzeichnis und den eigentlichen Bericht. Allfällige Literaturhinweise werden in den Fussnoten untergebracht. Der Praktikumsbericht ist als Computerausdruck in einem Exemplar als auch in elektronischer Form (Word-Dokument) einzureichen.
Der Bericht hat eine kurze Beschreibung der Tätigkeit(en) während des Praktikums zu enthalten und sich über die wesentlichen Arbeitsergebnisse auszusprechen. Ausserdem ist (etwas ausführlicher) auf 1-2 Fälle einzugehen, die während des Praktikums behandelt worden sind.
Sollten Sie im Rahmen eines von Ihnen geplanten juristischen Praktikums einen Bericht verfassen wollen, so kontaktieren Sie bitte die Assistenz vor Beginn des Praktikums und teilen Sie die genauen Angaben zum Praktikum (Ort, Dauer, Aufgaben) mit.
Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, ein provisorisches Inhaltsverzeichnis respektive die Disposition mit einer Assistentin oder einem Assistenten des Lehrstuhls zu besprechen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung direkt an die Assistierenden und senden Sie ihnen die Disposition drei Tage vor der Besprechung elektronisch zu. Die Besprechung beschränkt sich auf den geplanten Aufbau und die Schwerpunktsetzung des Praktikumsberichts.
Sofern Sie das Einverständnis von Prof. Belser erlangen, ist der Bericht innerhalb eines Monats nach Beendigung des Praktikums zu verfassen. Für die Einhaltung der Frist zählt der Poststempel oder das Datum der persönlichen Übergabe an einen Mitarbeiter. Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich ausgeschlossen. In besonderen Fällen kann ein begründetes schriftliches Gesuch an den Lehrstuhl geschickt werden.
Innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe des Berichts erhalten Sie den korrigierten Bericht zurück mit der Möglichkeit zur mündlichen Besprechung. Ist der Bericht genügend, wird das Bestehen direkt auf „Gestens“ vermerkt. Sollte der Bericht den Anforderungen nicht entsprechen, erhalten Sie die einmalige Möglichkeit, innert 6 Wochen eine korrigierte Version einzureichen.
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Forschungsarbeit
Das Verfassen einer als genügend beurteilten Forschungsarbeit wird mit 10 ECTS honoriert und kann anstelle des Besuchs zweier Seminare erfolgen.
Beachten Sie beim Verfassen der Arbeit unbedingt die Reglemente und Weisungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (insb. Weisung Nr. 3).
Die Forschungsarbeit muss, ohne den sog. technischen Apparat (Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis; römisch paginiert), mindestens 120‘000 und maximal 200‘000 Zeichen lang sein und als gut lesbarer Computerdruck in zweifacher Ausführung beim Dekanat eingereicht werden. Die ganze Arbeit muss des Weiteren optisch anschaulich, einheitlich und im Blocksatz formatiert sein. Sie besteht aus dem Deckblatt, dem technischen Apparat und der arabisch paginierten Behandlung des Themas. Verweise auf die verwendete Literatur sind in den Fussnoten der Arbeit darzustellen.
Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, ein provisorisches Inhaltsverzeichnis respektive die Disposition mit einer Assistentin oder einem Assistenten des Lehrstuhls zu besprechen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung direkt an die Assistierenden und senden Sie ihnen die Disposition drei Tage vor der Besprechung elektronisch zu. Die Besprechung beschränkt sich auf den geplanten Aufbau und die Schwerpunktsetzung der Arbeit.
Nach Empfang des Themas haben Sie 6 Monate Zeit, um die Arbeit zu verfassen. Für die Einhaltung der Frist zählt der Poststempel oder das Datum der persönlichen Übergabe an das Dekanat.
Innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe der Arbeit erhalten Sie die korrigierte Arbeit zurück mit der Möglichkeit zur mündlichen Besprechung. Ist die Forschungsarbeit genügend, wird das Bestehen direkt auf „Gestens“ vermerkt. Sollte die Arbeit den Anforderungen nicht entsprechen, erhalten Sie die einmalige Möglichkeit, innert 6 Wochen eine korrigierte Version einzureichen.
Sollten Sie sich für das Verfassen einer Forschungsarbeit interessieren, so wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.