Öffentliches Recht I (Übungen)
UE-DDR.00703

Dozenten-innen: Belser Wyss Eva Maria, Egli Sandra
Kursus: Bachelor
Art der Unterrichtseinheit: Übung
ECTS: 0
Sprache-n: Deutsch
Semester: HS-2019, FS-2020

In den Übungen vertiefen die Studierenden den in der Vorlesung behandelten Stoff anhand von Fällen, Bundesgerichtsentscheiden sowie weiteren Texten und diskutieren Fragestellungen von besonderer praktischer oder theoretischer Bedeutung. Die Übungen werden in Gruppen von ca. 30 Studierenden durchgeführt. Die Studierenden haben ausserdem die Gelegenheit, an einem Tutorat teilzunehmen und unter der Leitung eines/r fortgeschrittenen Studenten/in den Umgang mit verfassungsrechtlichen Begriffen und Grundsätzen zu üben.

 

Unterrichtsmodus:

Übungen:

Die Übungen finden ganzjährig statt.

Im Herbstsemester findet das Tutorat statt.

 


Prüfungen

Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus der Kursbeschreibung und den Lernzielen. Der Prüfungsstoff erstreckt sich auf alles, was während der Lehrveranstaltung (Vorlesungen, Übungen und Tutorat) behandelt wird, auf die abgegebenen (oder auf Moodle geschalteten) Unterlagen sowie auf die empfohlenen Lehrmittel.

Die schriftliche Prüfung dauert zwei Stunden. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung „Öffentliches Recht I“ oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine persönlichen Notizen oder Zusatzinformationen enthalten. Es ist den Studierenden jedoch erlaubt, die Gesetzessammlung mit Leuchtstiften zu bearbeiten, Querverweise (Zahlen) anzubringen oder die Sammlung mit Randzetteln zu versehen. Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden eingezogen (ohne dass ein Ersatzexemplar zur Verfügung gestellt werden könnte). Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten.

Den Studierenden ist es erlaubt, die gesetzlichen Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.


Lernziele

In den Übungen vertiefen die Studierenden den in der Vorlesung behandelten Stoff anhand von Fällen, Bundesgerichtsentscheiden sowie weiteren Texten und diskutieren Fragestellungen von besonderer praktischer oder theoretischer Bedeutung. Die Übungen werden in Gruppen von ca. 30 Studierenden durchgeführt. Die Studierenden haben ausserdem die Gelegenheit, an einem Tutorat teilzunehmen und unter der Leitung eines/r fortgeschrittenen Studenten/in den Umgang mit verfassungsrechtlichen Begriffen und Grundsätzen zu üben.