Grund- und Menschenrechte
UE-DDR.00787

Dozenten-innen: Belser Wyss Eva Maria
Kursus: Master
Art der Unterrichtseinheit: Blockkurs
ECTS: 5
Sprache-n: Deutsch
Semester: HS-2023

Hinweis

Dieser Kurs findet in Präsenz statt. Da Austausch und Diskussionen zentral sind, wird kein Streaming zur Verfügung gestellt.

Kursbeschreibung

Was sagen die Grund- und Menschenrechte zur schweizerischen Klimapolitik? Welche Rolle spielen Menschenrechte angesichts der globalen Migrationsbewegungen? Wie steht der Grundrechtsschutz zum Thema Leihmutterschaft? Lassen sich den Grund- und Menschenrechten Antworten auf umstrittene Fragen wie die private Zensur oder online Desinformationen entnehmen? Gibt es ein ungeschriebenes Grundrecht auf Sozialhilfe und was sagt der Grund- und Menschenrechtsschutz in Bezug auf Armut?

Fragen dieser Art werden im Blockkurs «Grund- und Menschenrechte» diskutiert. Anhand der nationalen und internationalen Rechtsprechung befassen wir uns mit Inhalt und Tragweite der Grund- und Menschenrechte und setzen uns mit offenen Fragen der Grundrechtslehre auseinander. Verschiedene Referentinnen und Referenten berichten von aktuellen Fällen und geben Einblick in laufende Forschungsprojekte zu Grundrechtsfragen.

Gute Englischkenntnisse und Französischkenntnisse sind von Vorteil.

 

ECTS-Punkte:

5

Zeitpunkt:

HS 2023, 18.09.2023 – 06.10.2023; jeweils um 9.15-12 Uhr und 13.15-17 Uhr.

Ort:

Der Kursort wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

Unterrichtsmodus:  

Vorlesungen, Gastvorträge, Gruppenarbeiten, Diskussionsrunden, Selbststudium

Bewertung:

Schriftlicher Beitrag inkl. Präsentation, Teilnahme am Unterricht. Mündliches Examen (15 Minuten)


Prüfungen

Es findet im Rahmen des Blockkurses eine mündliche Prüfung statt. Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus der Kursbeschreibung und den Lernzielen. Der Prüfungsstoff erstreckt sich auf alles, was während des Kurses behandelt wird (inkl. Vorträge und Gastreferate) sowie auf sämtliche Unterlagen, die während des Kurses abgegeben oder online geschaltet werden. 

Eine Vorbereitung der einzelnen Kursveranstaltungen ist unerlässlich. Die mündliche Mitarbeit während des Kurses (Kurzvorträge, Präsentation von Gruppenarbeiten, Diskussionsbeiträge) fliesst in die Bewertung ein.

 


Lernziele

Der Kurs verfolgt namentlich folgende Ziele:

  • die Studierenden vertiefen ihre Kenntnisse im Bereich der Grundrechte und der Durchsetzung von Grundrechten;
  • sie kennen neue Grundrechtsfälle der Schweiz sowie anderer Staaten;
  • sie sind in der Lage, Grundrechtsfälle zu analysieren und zu kommentieren;
  • sie sind mit offen und umstrittenen Fragen des nationalen Grundrechtsschutzes vertraut und können sich eine eigene Meinung bilden und diese vertreten;
  • sie verbessern ihre Fähigkeiten, Grundrechtsfragen zu erkennen und grundrechtliche Argumente mündlich und schriftlich vorzubringen.