Sozialrecht I: Arbeitsrecht
UE-DDR.00726
Dozenten-innen: Cardinaux Basile |
Kursus: Bachelor |
Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung |
ECTS: 3 |
Sprache-n: Deutsch |
Semester: HS-2019 |
Über 85% aller Erwerbstätigen in der Schweiz üben eine unselbständige Beschäftigung aus. Sie stehen damit in einem Arbeitsverhältnis. Die damit verbundenen Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bilden Gegenstand dieser Vorlesung.
Behandelt werden im Einzelnen:
- die Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihre Hierarchie
- der Begriff und die Qualifikation des Einzelarbeitsvertrags
- die Anbahnung des Einzelarbeitsvertrags
- die wichtigsten Pflichten des Arbeitnehmers
- die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers
- die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- die Grundsätze des Arbeitsprozessrechts
- das kollektive Arbeitsrecht: Gesamtarbeitsvertrag, Streik
- das öffentliche Arbeitsrecht: Arbeitszeitvorschriften und Gesundheitsschutz
- die Grundsätze des öffentlichen Personalrechts
Im Rahmen der Vorlesung werden kleine Anwendungsfälle gemeinsam gelöst.
Prüfungen
Das Arbeitsrecht bildet zusammen mit dem Sozialversicherungsrecht das Fach Sozialrecht, welches in einem einzigen Examen geprüft wird. Ein Drittel der Prüfung besteht aus arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Das Examen im Sozialrecht erfolgt schriftlich und dauert insgesamt 2 Stunden. Die Prüfungsteilnehmer können das Material ihrer Wahl zur Prüfung mitnehmen (Open Book).
Der Examensstoff wird im Rahmen der Vorlesung umschrieben.
Lernziele
Die Grundlagen des Arbeitsrechts verstehen.
Dokumentation
Die Vorlesungsfolien werden elektronisch (auf http://moodle2.unifr.ch/) zur Verfügung gestellt. Die zusätzliche Lektüre eines Lehrbuchs wird empfohlen. Die Teilnehmer/innen haben Zugang zu Online-Übungen.