Sozialrecht I: Arbeitsrecht
UE-DDR.00726

Dozenten-innen: Cardinaux Basile
Kursus: Bachelor
Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung
ECTS: 3
Sprache-n: Deutsch
Semester: HS-2019

Über 85% aller Erwerbstätigen in der Schweiz üben eine unselbständige Beschäftigung aus. Sie stehen damit in einem Arbeitsverhältnis. Die damit verbundenen Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bilden Gegenstand dieser Vorlesung.

Behandelt werden im Einzelnen:

  • die Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihre Hierarchie
  • der Begriff und die Qualifikation des Einzelarbeitsvertrags
  • die Anbahnung des Einzelarbeitsvertrags
  • die wichtigsten Pflichten des Arbeitnehmers
  • die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers
  • die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • die Grundsätze des Arbeitsprozessrechts
  • das kollektive Arbeitsrecht: Gesamtarbeitsvertrag, Streik
  • das öffentliche Arbeitsrecht: Arbeitszeitvorschriften und Gesundheitsschutz
  • die Grundsätze des öffentlichen Personalrechts

Im Rahmen der Vorlesung werden kleine Anwendungsfälle gemeinsam gelöst.


Prüfungen

Das Arbeitsrecht bildet zusammen mit dem Sozialversicherungsrecht das Fach Sozialrecht, welches in einem einzigen Examen geprüft wird. Ein Drittel der Prüfung besteht aus arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Das Examen im Sozialrecht erfolgt schriftlich und dauert insgesamt 2 Stunden. Die Prüfungsteilnehmer können das Material ihrer Wahl zur Prüfung mitnehmen (Open Book).

Der Examensstoff wird im Rahmen der Vorlesung umschrieben.


Lernziele

Die Grundlagen des Arbeitsrechts verstehen.


Dokumentation

Die Vorlesungsfolien werden elektronisch (auf http://moodle2.unifr.ch/) zur Verfügung gestellt. Die zusätzliche Lektüre eines Lehrbuchs wird empfohlen. Die Teilnehmer/innen haben Zugang zu Online-Übungen.