Schriftliche Arbeiten

 

Die Studierenden können bei Prof. Cardinaux schriftliche Arbeiten im Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht in deutscher und französischer Sprache verfassen. Die formellen Anforderungen entnehmen sich der Richtlinie Nr. 3 zu den schriftlichen Arbeiten. Aufgrund der begrenzten Ressourcen unseres Lehrstuhls sind die schriftlichen Arbeiten bei Prof. Cardinaux jedoch auf 30 pro Jahr (15 schriftliche Arbeiten pro Semester, wovon 6-7 auf deutsch und 8-9 auf französisch) beschränkt. Die Plätze werden nach dem Prinzip «first come, first served» vergeben, zudem kann ein/e Student/in nur noch eine einzige schriftliche Arbeit bei Prof. Cardinaux verfassen. Diese Beschränkungen gelten für alle schriftlichen Arbeiten mit Ausnahme der Praktikumsberichte.

Wer eine schriftliche Arbeit in Arbeitsrecht oder Sozialversicherungsrecht bei Professor Cardinaux verfassen möchte, wendet sich bitte per E-Mail an Frau Rossier (maria.rossier@unifr.ch). In der E-Mail ist Folgendes anzugeben: 1. Die Sprache und die Art der Arbeit (Masterarbeit; Seminararbeit, die ein Seminar ersetzt; Seminararbeit, die als Spezialkredit zählt; Forschungsarbeit ). 2. Das Datum, an dem Sie mit der Arbeit beginnen möchten. 3. Das gewünschte Fachgebiet (Arbeitsrecht oder Sozialversicherungsrecht). Wir informieren Sie anschliessend, ob für das gewünschte Anfangsdatum noch Kapazitäten bestehen. Falls nicht, können Sie sich für das nächstmögliche Zeitfenster auf eine von uns geführte Liste eintragen lassen.

Studierende, die eine Arbeit bei Professor Previtali verfassen möchten, wenden sich bitte an ihn oder seine/n Assistentin/Assistenten. Die oben genannten Bedingungen gelten nur für Arbeiten, die bei Professor Cardinaux verfasst werden.