StudiumPublikationsdatum 14.04.2025

Neu in Freiburg: Master of Law auch für FH-Absolvent_innen


Die Universität Freiburg öffnet über eine Passerelle den Zugang zum Master of Law für Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelordiploms in Rechtswissenschaften einer schweizerischen Fachhochschule (Kalaidos Fachhochschule : «Bachelor of Arts in Law» und ZHAW «Bachelor of Science in Angewandtem Recht»).

Die Auflage (Passerelle) umfasst 30 ECTS-Kreditpunkte, die in bestimmten Fächern aus dem Bachelor of Law erworben werden. Voraussetzung ist dabei das Bestehen mindestens einer der folgenden Prüfungen: Römisches Recht, Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie. Das Besondere: Diese Zusatzleistungen können parallel zum Masterstudium absolviert werden – sie müssen also nicht vor dem eigentlichen Studienbeginn abgeschlossen sein.

Der Master of Law selbst folgt den gleichen Bestimmungen wie für alle anderen Studierenden auch. Die Passerelle kann vollständig in deutscher Sprache absolviert werden, ebenso wie das gesamte Masterstudium. 

Mehr erfahren: https://www.unifr.ch/ius/de/studium/ma/master-of-law-mit-passerelle.html