Bachelor of Law mit Zusatzfach

Parallel zum Bachelor of Law kann je nach Interessensgebiet ein Zusatzfach an einer der anderen Fakultäten der Universität Freiburg absolviert werden. Das Zusatzfach besteht entweder in einem grossen (60 ECTS-Kreditpunkte) oder einem kleinen (30 ECTS-Kreditpunkte) Zusatz- bzw. Nebenfach. Es ist auch möglich, zwei kleine Zusatz- bzw. Nebenfächer zu 30 ECTS-Kreditpunkten zu wählen.

Das Bachelordiplom wird erst verliehen, wenn alle Leistungen in Recht und im gewählten Zusatzfach erbracht worden sind. Die im Zusatzfach erhaltenen Noten zählen bei der Entscheidung über das Bestehen des BLaw nicht. In der Diplomurkunde werden der Bachelor of Law sowie das Zusatzfach/die Zusatzfächer mit dem jeweils erlangten Prädikat ausgewiesen.

Wählbar sind fast alle Zusatzfächer, die an der Universität Freiburg angeboten werden, wie z.B. Betriebswirtschaft, Geschichte oder Psychologie.

Hier eine Übersicht der Angebote:

Bei weiteren Fragen zum Zusatzfach steht das Dekanat der für das Zusatzfach zuständigen Fakultät zur Verfügung.

Wissenswertes zum BLaw mit Zusatzfach

  • Einschreibung

    Studierende können sich für den Studiengang «Bachelor of Law mit Zusatzfach» einschreiben, wenn sie die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studiengang «Bachelor of Law» (Vollzeit- oder Teilzeitstudium) erfüllen. Die Einschreibung kann zu Beginn des Studiums im Rahmen der Immatrikulation (via INSCRUNI) oder später im Verlauf des Studiums (via Myunifr) erfolgen, spätestens aber vor dem Ende der Frist für die Einschreibung zu den Examen IUR III bzw. IUR TP IV. Die Fristen der Fakultät, welche das Zusatzfach anbietet, sind zu beachten.

    Bachelor of Law-Studierende, welche die Mentions (Zusätze) Europarecht und/oder Religionsrecht ablegen und folglich mehr als 180 ECTS-Kreditpunkte für ihren Bachelor of Law erlangen werden, können nur ein kleines Zusatzfach zu 30 ECTS-Kreditpunkten wählen. Die maximale Anzahl von 240 ECTS-Kreditpunkten im Bachelor darf nicht überschritten werden.

  • Zusatzfach und Mobilität

    Wer im Rahmen des Zusatzfachs Leistungen ausserhalb der Universität Freiburg erbringen und für das Zusatzfach anerkennen lassen möchte, hat die Regeln und das Verfahren zu beachten, die an der Fakultät der Universität Freiburg gelten, die das Zusatzfach anbietet.

  • Wechsel des Zusatzfaches

    Bachelor of Law Studierende, die für ein Zusatzfach eingeschrieben sind, können dieses wechseln oder von einem kleinen zu einem grossen oder von einem grossen zu einem kleinen Zusatzfach wechseln. Vorbehalten bleiben die Fristen und weiteren Vorgaben der Fakultät, die das Zusatzfach anbietet. Diese Fakultät entscheidet auch, ob vor dem Wechsel erlangte ECTS-Kreditpunkte angerechnet werden.

  • Abmeldung

    Studierende, die das gewählte Zusatzfach aufgeben möchten, können via Myunifr jederzeit in den Studiengang «Bachelor of Law» wechseln.

    Wechsel, die während einer Examenssession beantragt werden, können durch das Dekanat erst vier Wochen nach Bekanntgabe der Resultate vollzogen werden.