Bachelor of Law – eine breite Grundausbildung

Der Bachelor of Law führt in drei Schritten in die Grundlagen des Rechts ein. So erlangen die Studierenden fundiertes Wissen in den wichtigsten Rechtsbereichen.

Wer sich für ein Bachelorstudium der Rechtswissenschaft entscheidet, erwirbt das juristische Basiswissen in allen wichtigen Rechtsgebieten. Das Studium im Vollzeitmodus ist auf drei Jahre angelegt und stufenförmig aufgebaut, indem die einzelnen Rechtsgebiete in mindestens zwei Jahren zur Sprache kommen.

Zum Unterricht gehören die Vorlesungen, aber auch die zahlreichen Übungsveranstaltungen, in denen die Studierenden in der Analyse, der Lösung und der Kritik konkreter Rechtsfragen angeleitet werden, dies interaktiv und in kleineren Gruppen.

ausführliche Beschreibung (studies.unifr.ch)

Wissenswertes rund um den Bachelor of Law

  • Studieninhalte

    Das Bachelorstudium vermittelt die wesentlichen Grundlagen des geltenden Rechts:

    • Zivilrecht
    • öffentliches Recht
    • Strafrecht
    • Handels- und Wirtschaftsrecht
    • Sozialrecht
    • Europa- und Völkerrecht 
    • Ergänzend dazu kommen einführende Fächer wie Römisches Recht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie

    Lehrveranstaltungen

  • Struktur

    Die Studierenden werden durch das breite Lehrangebot geführt und persönlich betreut. Die jährlichen Zwischenprüfungen (IUR I, IUR II, IUR III) erlauben eine regelmässige Standortbestimmung. Während der vorlesungsfreien Wochen haben Sie genügend Zeit, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten.

  • Zusätze

    Bereits auf Bachelorstufe können sich die Studierenden mit hoch aktuellen Rechtsfragen auseinandersetzen und bestimmte Fachbereiche vertiefen. Dabei kann ein Zusatz erlangt werden in:

    • Europarecht
    • Religionsrecht («Utriusque Iuris»)
    • Zweisprachigkeit
    • Bilingue plus

    Die Zusätze können auch kombiniert werden.

    weitere Informationen zu den Zusätzen

  • Zweisprachigkeit

    In Freiburg werden fast alle Lehrveranstaltungen in deutscher und in französischer Sprache angeboten. Sie haben die Wahl: Sie können sämtliche Veranstaltungen in deutscher Sprache belegen, haben aber auch die Möglichkeit, Ihren Abschluss durch den Zusatz «Zweisprachiges Studium, Deutsch/Französisch» anzureichern. Gewichtige Vorteile sind weiter die übersichtlichen Verhältnisse an der Fakultät sowie die persönliche Betreuung während des Studiums.

  • Mobilität

    Die ausgezeichnete internationale Vernetzung der Fakultät bereichert das Angebot durch Lehrveranstaltungen und Sommerkurse mit Partneruniversitäten. Auch wenn die Studienleistungen nicht anerkannt werden können, ist bereits auf Bachelorstufe die Teilnahme am Erasmusprogramm und an gewissen Sommerkursen möglich. Hinzu kommt das anspruchsvolle Doppeldiplom mit der Universität Panthéon Assas, das Doppeldiplom Freiburg - Paris II. 

    weitere Informationen zur Mobilität

  • Studienbeginn und Anmeldefristen

    Studienbeginn im Herbstsemester (September) oder im Frühlingssemester (Februar).
    Es wird empfohlen, das Studium im Herbstsemester (September) aufzunehmen, da zahlreiche Kurse als Jahreskurse konzipiert sind.

    Anmeldefristen
    • Für das Herbstsemester: 30. April
    • Für das Frühlingssemester: 30. November
    • Empfohlener Studienbeginn: Herbstsemester, da die Lehrveranstaltungen meist Jahreskurse sind und im September beginnen
  • Zulassungsbedingungen und Einschreibung
    • Direkte Zulassung: Gültiger Maturitätsausweis der Schweiz
    • Voraussetzungen ohne Schweizer Maturitätsausweis: Das Programm «30plus»: Nach vollendetem 30. Lebensjahr ist das Rechtsstudium ohne Maturitätsabschluss möglich. Zulassung anhand eines Bewerbungsdossiers und einer schriftlichen Prüfung.
    • Voraussetzungen mit ausländischem Reifezeugnis: Länderspezifische Bedingungen.

    Die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung ist verantwortlich für die Zulassung an die Universität. Sie liefert Informationen betreffend Zulassungsbedingungen und Fristen. Ausländische Studienbewerber müssen einen Sprachnachweis erbringen.
    Dienststelle für Zulassung und Einschreibung

  • Reglemente