FAQ zum Bachelor of Law im Teilzeitmodus
-
Ist der Bachelor of Law im Teilzeitmodus gleichwertig mit dem Bachelor of Law im Vollzeitmodus?
Wer sich in Freiburg für ein Bachelorstudium der Rechtswissenschaften im Teilzeitmodus entscheidet, erarbeitet die juristischen Grundlagen in allen wichtigen Rechtsgebieten und erwirbt folglich dasselbe Diplom wie die Vollzeitstudierenden: den Bachelor of Law. Der Unterschied zum Vollzeitmodus besteht einzig darin, dass das Teilzeitstudium vier Jahre dauert und nach Jahresschwerpunkten aufgebaut ist.
-
Kann nach dem Bachelor of Law im Teilzeitmodus auch der Master of Law im Teilzeitmodus absolviert werden?
Dank der flexiblen und vielseitigen Gestaltung der Angebote kann das Masterstudium bereits heute im Teilzeitmodus absolviert werden. Auch hier gilt: Der Unterschied zum Vollzeitmodus besteht in der Studiendauer. Vollzeitstudierende erlangen den Master of Law innert drei Semestern, Teilzeitstudierende können mehr Zeit in Anspruch nehmen.
-
Kann man über das Zulassungsverfahren 30+ (also ohne Matura) zum Teilzeitstudium der Rechtswissenschaften zugelassen werden?
Auch mit dem Zulassungsverfahren 30+ ist das Teilzeitstudium der Rechtswissenschaften möglich. Vorausgesetzt wird, dass neben den allgemeinen Zulassungsbedingungen eine der besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt ist:
(1) ein Bachelor-Abschluss in einem anderen Fach oder
(2) eine mindestens dreijährige Berufserfahrung (zu 100% gerechnet) oder wenn
(3) aufgrund besonderer Umstände das Studium im Vollzeitmodus nicht zumutbar ist, ein Teilzeitstudium aber als erfolgsversprechender Weg erscheint. (Vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/ba/teilzeitstudium/zulassung-und-einschreibung.html )
-
Welche Berufe zählen für die 3-jährige Berufserfahrung zu 100%?
Es werden alle Berufe berücksichtigt, vorausgesetzt man kann eine Arbeitsbestätigung vorlegen aus der hervorgeht, dass die Beschäftigung rechnerisch gesehen 100% über 3 Jahren betrug.
-
Zählt die Dauer der Lehre zu den verlangten 3 Jahren?
Die Dauer der Lehre wird an die Berechnung der dreijährigen Berufserfahrung zu einem 100% Pensum angerechnet.
-
Welches Sprachniveau braucht es, um das Studium mit der Mention «zweisprachig» zu absolvieren?
Es wird ein Sprachniveau nach Europäischem Referenzrahmen von mindestens B2 empfohlen.
-
Muss ein Sprachzertifikat/Nachweis des Niveaus bei der Einschreibung vorgelegt werden?
Nein. Es wird der Eigenverantwortung der Studierenden überlassen, sicherzustellen, dass sie das sprachliche Niveau erfüllen.
-
Welches maximale Arbeitspensum wird neben dem Bachelorstudium im Teilzeitmodus empfohlen?
Es wird empfohlen nicht mehr als 60% neben dem Studium zu arbeiten. Die Zeit, welche für das Selbststudium gebraucht wird, ist nicht zu unterschätzen.
-
Sieht die Fakultät spezielle Übernachtungsmöglichkeiten für die zwei aufeinanderfolgenden Unterrichtstage vor (1-2 Nächte / Woche)?
Die Organisation der Unterkunft wird den Studierenden überlassen. Teilzeitstudierende können dieselben Möglichkeiten nutzen wie Vollzeitstudierende. Auf https://www3.unifr.ch/campus/de/wohnungen.html finden sich zahlreiche Informationen.
-
Finden alle Kurse und Übungen an den zwei Präsenztagen statt?
Nein. Der Stundenplan lässt nicht zu, alle Vorlesungen und alle Übungen der unterrichteten Fächer auf zwei Tage zu konzentrieren. Es wird aber sichergestellt, dass in jedem Fach entweder die Vorlesung oder die Übungen an einem der Präsenztage stattfinden. Das Selbststudium macht einen sehr wichtigen Bestandteil des Teilzeitstudiums aus.
-
Wieviel Zeit ist für das Selbststudium einzuplanen?
Da nicht alle Vorlesungen und alle Übungen an den zwei Präsenztagen stattfinden können, müssen gewisse Übungen und gewisse Vorlesungsinhalte im Selbststudium erarbeitet werden. Hinzu kommt die Vorbereitungszeit von Woche zu Woche. Der Aufwand für das Selbststudium ist sehr individuell, wir empfehlen jedoch, mindestens 1 Tag pro Woche für das Selbststudium einzuplanen.
-
Finden die Prüfungen an den Präsenztagen statt?
Die Teilzeitstudierenden absolvieren dieselben Prüfungen wie alle anderen Studierenden an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Daher finden diese Prüfungen nicht nur an den Präsenztagen statt, sondern verteilen sich während der Prüfungssessionen über die ganze Woche. Weitere Informationen zu den Prüfungen siehe https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/infoexam/ .