MALS – Jusstudium für Nicht-Jurist_innen

Der Master of Arts in Legal Studies (MALS) vermittelt Nicht-Jurist_innen sowie Jurist_innen mit einem ausländischen Diplom solides Grundwissen des Schweizer Rechts. Der Abschluss kann nur in Freiburg erworben werden.

Der MALS richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit über hinreichende juristische Kenntnisse verfügen wollen: Leitende und beratende Tätigkeiten in der Gemeinde-, Kantons- oder Bundesverwaltung, im Sozialwesen, bei Verbänden, in der Privatwirtschaft, in internationalen Organisationen, zukünftige Diplomat_innen, Journalist_innen, Politiker_innen, Lehrpersonen oder Rechtsinformatiker_innen. 

ausführliche Beschreibung (studies.unifr.ch)

Der MALS in Kürze

  • Studienaufbau

    In Absprache mit dem MALS-Verantwortlichen stellen sich die Studierenden ihre Stundenpläne selber zusammen und vertiefen so ihre juristischen Grundkenntnisse nach persönlichen Interessen. Die MALS-Studierende absolvieren obligatorische Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorprogramm und kombinieren diese mit fakultativen Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor- und/oder Masterprogramm. 

    Wir weisen darauf hin, dass der MALS keinen Abschluss, der das Erlangen des Anwaltspatents erlaubt, darstellt.

    Übersicht der Lehrveranstaltungen

  • Zweisprachigkeit

    Der MALS kann mit der Zusatzqualifikation «Zweisprachig» erworben werden. Freiburg ist die einzige Rechtswissenschaftliche Fakultät der Schweiz, die sämtliche Veranstaltungen auf Bachelorstufe und einen Grossteil des Masterangebots in beiden Sprachen anbietet. Den Studierenden steht frei, ob sie das Studium einsprachig absolvieren oder manche Prüfungen auf Deutsch und andere auf Französisch ablegen, um die Zusatzqualifikation «Zweisprachig» zu erwerben.

  • Studienbeginn und Anmeldefristen

    Die Kurse an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät auf Bachelorstufe, welche für MALS-Studierende obligatorisch sind, starten jeweils zu Beginn des Herbstsemesters. Wir empfehlen Ihnen daher, den Studienbeginn für Ihr MALS-Studium auf das Herbstsemester zu legen.

    Anmeldefristen
    • Für das Herbstsemester: 30. April
    • Für das Frühlingssemester: 30. November
  • Zulassungsbedingungen

    Direkte Zulassung:

    • Nichtjuristischer Bachelor einer Schweizer oder einer ausländischen Universität
    • Bachelor oder Master of Law einer ausländischen Universität

    Voraussetzungen für eine Zulassung ohne universitären Bachelor:

    • Bachelor einer Schweizer oder ausländischen Fachhochschule. Die Fakultät entscheidet über die Zulassung. Während der ersten zwei Semester wird eine schriftliche Arbeit verlangt.

    Die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung ist verantwortlich für die Zulassung an die Universität. Sie liefert Informationen betreffend Zulassungsbedingungen und Fristen. Ausländische Studienbewerber müssen einen Sprachnachweis erbringen.

  • Reglemente

Videopräsentation MALS

Prof. Thomas Probst, Professor für Privatrecht