Häufige Fragen und Antworten zum MALS
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Studiengang Master of Arts in Legal Studies (MALS).
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Wie lange dauert das Studium?
Bei einem Vollzeitstudium ist mit einer Studiendauer von ein bis zwei Jahren zu rechnen. Abhängig von Ihrem Arbeitspensum verlängert sich die Dauer des Studiums entsprechend. Bei einem 50%-Arbeitspensum ist mit einer Studiendauer von etwa drei Jahren zu rechnen.
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Welche Fächer soll ich wählen?
Sämtliche Unterrichtsfächer der Bachelorstufe finden Sie in den Stundenplänen. Aus dem Angebot können Sie Ihre Kurse frei wählen, wobei einige Kurse für Sie obligatorisch sind. Wir empfehlen Ihnen, zu Beginn des Studiums Vorlesungen aus dem Bachelorprogramm und erst später Kurse aus den Masterangeboten zu besuchen. Sämtliche an der rechtswissenschaftlichen Fakultät angebotenen Kurse finden Sie hier.
Hinweis: Es gibt keinen MALS-Studenplan, weshalb Sie den Studenplan nach Ihren individuellen Wünschen zusammenstellen können. Beachten Sie aber, dass einige Kurse obligatorisch sind.
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Muss ich mich für die Kurse einschreiben?
Grundsätzlich nicht. Für den Besuch der meisten Vorlesungen ist keine Einschreibung erforderlich. Ausnahmen bestehen für den Besuch von Blockintensivkursen und Seminaren. Zum Ablegen einer Prüfung müssen Sie sich während der Einschreibesession via myUniFR für die Prüfungen anmelden.
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Was muss ich in den ersten Studienwochen beachten?
In der ersten Studienwoche empfehlen wir Ihnen, möglichst alle Lektionen der Fächer, die Sie gewählt haben, zu besuchen, da dann sämtliche administrativen Fragen geklärt werden. Sie erhalten zudem das Passwort für die Dokumente auf Moodle und können, falls angeboten, ein Skriptum erwerben. Nehmen Sie daher genügend Bargeld in die ersten Vorlesungen mit.
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Besteht eine Anwesenheitspflicht?
Grundsätzlich nicht. Für die Mehrzahl der Kurse an der rechtswissenschaftlichen Fakultät besteht keine Anwesenheitspflicht. Ausgenommen davon sind Blockintensivkurse sowie Seminare und falls Sie mit der Zulassung zum MALS verpflichtet werden, die technische Einführung zu besuchen auch diese. Allgemein empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit, die Vorlesungen und Übungen zu besuchen.
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Welches studienbegleitendes Arbeitspensum wird empfohlen?
Bei einem Vollzeitstudium ist mit einer Studiendauer von ein bis zwei Jahren zu rechnen. Abhängig von Ihrem Arbeitspensum verlängert sich die Dauer des Studiums entsprechend. Bei einem 50%-Arbeitspensum ist mit einer Studiendauer von etwa drei Jahren zu rechnen.
Neben dem Studium empfehlen wir ein maximales Arbeitspensum von 50% . Ein höheres Arbeitspensum ist in günstigen Fällen denkbar. Es ist von Vorteil, wenn Sie die Arbeitstage flexibel ansetzen können, weil die Uni-Kurse jeweils an einem bestimmten Wochentag stattfinden. So müssen Sie beispielsweise im ersten Jahr am Montag und Mittwoch Kurse besuchen, im zweiten Jahr dagegen am Dienstag und Donnerstag.
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Auf dem Stundenplan sind gewisse Fächer mehrfach aufgeführt. Muss ich alle Lektionen besuchen?
Zu unterscheiden ist zwischen Vorlesungen (meist vom Professor des entsprechenden Lehrstuhls gehalten) und Übungen (von Lektoren oder Assistierenden durchgeführt). Vorlesungen von mehr als zwei Wochenstunden finden zu verschiedenen Zeitpunkten statt, wobei sämtliche Lektionen besucht werden müssen. In den Übungen werden die Vorlesungsbesucher in Gruppen (meist nach Alphabet) eingeteilt; der Übungsbesuch ist dann nur jeweils für Ihre Gruppe vorgesehen (meist alle 14 Tage à 2h).
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Wo finde ich die Kursunterlagen?
Viele Lehrstühle publizieren die Kursunterlagen auf Moodle (moodle2.unifr.ch). Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort bei Moodle an und schreiben Sie sich in den entsprechenden Kurs ein. Beachten Sie, für den Zugang zu gewissen Kursen benötigen Sie ein Passwort, welches Sie grundsätzlich in der ersten Vorlesungswoche erhalten.
Daneben verwenden die meisten Dozenten Skripten, die Sie beim entsprechenden Lehrstuhl oder teilweise bei Uniprint erwerben können.
Schliesslich empfehlen Ihnen die meisten Professoren den Kauf eines Lehrbuches. Juristische Literatur fürs Studium erhalten Sie im Librophoros, den meisten Buchläden in der Stadt Freiburg oder teilweise im Online-Buchhandel (meist günstiger).
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Wie schreibe ich mich für die Prüfungen ein?
Die Prüfungseinschreibung erfolgt via myUniFR. Die Einschreibefristen finden Sie auf der Seite der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Dokument "Wichtige Daten". Nach Ablauf der Frist ist eine Einschreibung nicht mehr möglich. Beachten Sie, dass Ihre Einschreibung erst mit der fristgerechten Bezahlung der Prüfungsgebühr definitiv wird. Wird die Prüfungsgebühr nicht oder zu spät bezahlt, werden Sie automatisch von der Prüfung abgemeldet.
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Kann ich an sämtlichen Prüfungssessionen Prüfungen ablegen?
MALS-Studierende haben die Wahl, ob sie die Prüfungen in der Mai/Juni, der August oder der Januar/Februar-Session ablegen. Zu beachten ist aber, dass Sie nur entweder an der Mai/Juni oder der August-Session teilnehmen können. Nicht bestandene Prüfungen in der Mai/Juni-Session können daher erst im Januar wiederholt werden.
Prüfungen für Masterkurse werden nur in der Mai/Juni und Januar-Session angeboten.
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Wie schreibe ich mich für die Masterarbeit ein?
Nehmen Sie Kontakt zum Lehrstuhlinhaber auf, bei welchem Sie Ihre Arbeit schreiben möchten, und weisen Sie darauf hin, dass Sie als MALS-Student(in) an der UNIFR eingeschrieben sind. Geben Sie das Gebiet an, auf welchem Sie Ihre Arbeit schreiben möchten. Anschliessend müssen Sie beim Dekanat vorsprechen (Frau Brodard) und sich für die Masterarbeit einschreiben. Die Masterarbeit muss innerhalb von 16 Tagen ab Bekanntgabe des Themas geschrieben werden. Den Zeitpunkt, wann Sie beginnen, können Sie bei der Anmeldung für die Masterarbeit festlegen. Am ersten Tag erhalten Sie sämtliche Dokumente sowie das Thema im Büro von Frau Brodard (Dekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät). Am letzten Tag reichen Sie die Masterarbeit in gedruckter Form beim Dekanat (persönlich oder mit eingeschriebener Post) und in elektronischer Form an den Lehrstuhlinhaber ein.
Für die Masterarbeit können Sie sich erst einschreiben, wenn Sie die für Sie allensfalls obligatorische propädeutische Arbeit (im Rahmen der technischen Einführung) bestanden haben.
Beachten Sie die Schliesszeiten des Dekanats und der juristischen Bibliothek.
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Stehen die Mobilitätsprogramme auch MALS-Studierenden offen?
Ja. Informationen zu den Mobilitätsprogrammen finden Sie hier. Im Vordergrund steht die nationale Mobilität (v.a. Benefri). Für Kurse an einer ausländischen Universität ist vorgängig ein Studienvertrag zu schliessen und uns zur Prüfung einzureichen.
Die Anrechnung von an einer anderen schweizerischen Universität (oder allenfalls im Ausland) erworbenen ECTS erfolgt nach den Richtlinien der Äquivalenzkommission. Vor Antritt eines Austausches müssen die obligatorischen Kurse des MALS an der Universität Fribourg abgeschlossen werden.
Die obligatorischen Fächer müssen zwingend an der Universität Fribourg abgeschlossen werden.
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An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Für Auskünfte zum MALS-Studium wenden Sie sich an Prof. Grisel Rapin.
Für allgemeine Fragen zur Universität oder zum Studium wie z.B. Prüfungen, Noteneintragung, Diplomausstellung, Gestens, Zugangsdaten, E-Mail-Account, Prüfungs- und Einschreibegebühren, Informatikprobleme wenden Sie sich ans Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Für Informationen zu den Mobilitätsprogrammen kontaktieren Sie bitte das Büro für Erasmus und internationale Beziehungen.
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Kann ich mit dem MALS-Abschluss zum Doktorat zugelassen werden?
Wenn Sie im Besitz eines Master of Arts in Legal Studies sind oder über einen anderen, gleichwertigen universitären Masterabschlusses verfügen, werden Sie zum Doktorat der Philosophie in rechtswissenschaftlichen Studien (Doctor phil. in scientiis iuridicis) an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Fribourg zugelassen, sofern
- Sie bei diesem Abschluss eine Durchschnittsnote von mindestens 4,75 erzielt haben und
- ein Professor oder eine Professorin sich bereit erklärt, die Dissertation zu betreuen (vgl. zum Ganzen Art. 30b RRS).
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Ich muss die Veranstaltung "technische Einführung" besuchen; was bedeutet das?
Falls ihr Zulassungsentscheid des Dekanats der rechtswissenschaftlichen Fakultät die Auflage enthält, dass Sie eine propädeutische Arbeit im Rahmen der technischen Einführung schreiben müssen, ist für Sie der Besuch des Kurses "technische Einführung" im Herbstsemester obligatorisch (Anwesenheitspflicht). Den Zeitpunkt, wann Sie den Kurs im Verlaufe Ihres Studiums besuchen, steht Ihnen frei; allerdings empfehlen wir Ihnen, diesen zu Beginn Ihres Studiums zu absolvieren, da Sie sich ansonsten nicht für die Masterarbeit einschreiben können.
Es besteht Anwesenheitspflicht: Maximal drei Mal können Sie ohne Begründung fehlen; insgesamt finden ca. 11 Vorlesungen jeweils am Freitagnachmittag à 2 Studen statt. Weitere Absenzen sind dem Dozierenden zu begründen.
Den Zeitpunkt der propädeutischen Arbeit können Sie im Rahmen der Vorgaben gemäss Weisung frei wählen. Berücksichtigen Sie für die Aufteilung Ihrer Studienzeit sowie die Koordination mit anderen Arbeiten, dass bei allen schriftlichen Arbeiten den Korrektoren eine Frist von 3 Monaten zur Verfügung steht, die auch ausgeschöpft werden kann.
MALS-Studierende, welche die propädeutische Arbeit als Auflage für das Masterstudium zu verfassen haben, müssen auch die Technische Einführung besuchen. Für die propädeutische Arbeit erhalten sie keine ECTS-Punkte.
Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite.