Master of Law 2013

 Für Studierende, die ab Herbst 2023 ihr Studium aufnehmen, gelten die Neuerungen des Master of Law 2023.

Das Freiburger Masterprogramm ist reichhaltig, innovativ und intensiv. Sie wollen in deutscher Sprache studieren? Dann stellen Sie sich ein umfassendes deutschsprachiges Programm zusammen. Oder sich mehrsprachig betätigen? Dann belegen Sie auch Kurse in französischer und englischer Sprache. Und zudem ins Ausland gehen? Dann nutzen Sie unsere vielfältigen Beziehungen zu renommierten Partnerfakultäten in aller Welt.

Wissenswertes rund um den Master of Law

  • Studienaufbau

    Für den Titel Master of Law benötigen die Studierenden 90 ECTS Kreditpunkte. Davon erwerben sie 70 ECTS Kreditpunkte in den Semester oder Blockkursen und durch den Besuch von mindestens zwei Seminaren. Dabei darf nur eines durch eine Seminararbeit ausserhalb der Seminare ersetzt werden. 5 ECTS Kreditpunkte entfallen auf die Masterarbeit. Die Abschlussnote wird aus dem Notendurchschnitt der Semester oder Blockkurse wie auch der Seminare und der Masterarbeit berechnet. 15 ECTS Spezialkredite können die Studierenden durch die Teilnahme an Spezialver­anstaltungen, durch das Verfassen von schriftlichen Arbeiten, durch Praktika oder durch die Teilnahme an weiteren Block oder Semester­kursen erwerben. Nebst den rechtlich-fachlichen Kompetenzen legt die Fakultät besonderes Augenmerk auf die Förderung der persönlichen und sozialen Fähigkeiten. 

    Lehrveranstaltungen

  • Zusätze

    Studierende, die ihren Master of Law spätestens im Frühlingssemester 2023 begonnen haben (Master of Law 2013) und die den Zusatz Europarecht und/oder Religionsrecht erwerben möchten, können dies noch bis zur 2. Prüfungssession 2026 tun. Ab Herbstsemester 2026 werden die Zusätze Religionsrecht und Europarecht nicht mehr verliehen.

    Wer seinen Master nach altem Recht (Master 2013) fortsetzt und ihn mit dem Zusatz Europarecht und/oder Religionsrecht abschliessen möchte, beachtet die folgenden Regeln betreffend die Kurse ab Herbstsemester 2023:

    • Kurse, die in der Vergangenheit für den Zusatz «Europarecht» oder «Religionsrecht» angerechnet werden konnten, werden diesen Zusatz auch künftig validieren, unabhängig davon, ob sie für den Schwerpunkt «Europa» oder «Religion» zählen. In diesem Fall gelten die Informationen in den Kurslisten 2022/2023 (grün hinterlegte Kurse zählen für den Zusatz «Europarecht», gelb hinterlegte für den Zusatz «Religionsrecht»).
    • Kurse, die im Master 2023 für den Schwerpunkt «Europa» zählen, validieren im Master 2013 den Zusatz «Europarecht».
    • Kurse, die im Master 2023 für den Schwerpunkt «Religion» zählen, validieren im Master 2013 den Zusatz «Religionsrecht».

    Weitere Informationen zu den Zusätzen

  • Studiensprache

    Freiburg ist die einzige Rechtswissenschaftliche Fakultät der Schweiz, die sämtliche Veranstaltungen auf Bachelorstufe und einen Grossteil des Masterangebots in beiden Sprachen anbietet. Den Studierenden steht es frei, ob sie das Studium einsprachig absolvieren oder manche Prüfungen auf Deutsch und andere auf Französisch ablegen, um die Zusatzqualifikation «Zweisprachig» zu erwerben. Ferner können die Studierenden auch Lehrveranstaltungen in englischer Sprache belegen.

  • Mobilität / Austauschsemester

    Dank der weltweiten Vernetzung der Dozierenden stehen zahlreiche international ausgerichtete Veranstaltungen auf dem Lehrplan. Die Masterstudierenden können jedes Jahr aus vielen Veranstaltungen mit Partneruniversitäten wählen. Rund 100 Fakultäten weltweit stehen ihnen für ein oder zwei Auslandsemester offen. Es besteht die Möglichkeit, sich nach der Rückkehr die im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkennen zu lassen. Mit dem anspruchsvollen Doppeldiplom Fribourg– Paris II oder einem Studienaufenthalt am Center for Transnational Legal Studies in London (CTLS) können hochmotivierte Studierende ihr Curriculum bereichern.

    Weitere Informationen zur Mobilität

  • Studienbeginn und Anmeldefristen

    Der letztmögliche Studienbeginn für den Master of Law mit den Zusätzen Europarecht und/oder Religionsrecht und ohne obligatorische Prozessfächer (IUR IV), war im Frühlingssemester 2023. Ab Herbstsemester 2023 wird der Master of Law 2023 angeboten.

  • Reglemente

Videopräsentation des Master of Law 2013

Prof. Basile Cardinaux, Professeur de droit des assurances sociales et du travail