Zusatz «Zweisprachig»

Juristinnen und Juristen, die in der Schweiz oder auf europäischer Ebene arbeiten, sind auf gute Deutsch- und Französischkenntnisse angewiesen. Freiburg ist die einzige rechtswissenschaftliche Fakultät der Schweiz, die beinahe das gesamte Vorlesungsangebot in beiden Sprachen anbietet. Den Studierenden steht frei, ob sie das Studium einsprachig absolvieren oder bestimmte Prüfungen auf Deutsch und andere auf Französisch ablegen, um die Zusatzqualitfikation «Zweisprachig» zu erwerben.

Der Zusatz «Zweisprachig» ist Voraussetzung für die Teilnahme an der weiterführenden Ausbildung «Bilingue plus».


Voraussetzungen

  • mit zweisprachigem Bachelor of Law: 35 ECTS-Kreditpunkte des Masterstudiums in der Zweitsprache
  • ohne zweisprachigen Bachelor of Law: 35 ECTS-Kreditpunkte des Masterstudiums sowie Masterarbeit oder eine andere von einem Dozierenden akzeptierte schriftliche Arbeit in der Zweitsprache. In diesem Fall werden die 5 ECTS der schriftlichen Arbeit in den verlangten 35 ECTS mitgezählt.
  • Von den Spezialkrediten werden maximal 6 ECTS für den Zusatz gezählt.

Reglemente

Ausführungsreglement über den Abschluss des Rechtsstudiums in französischer und deutscher Sprache (AR-BIL)

Reglement (in Kraft bis 31.7.2023)

Reglement (in Kraft per 1.8.2023)