Master of Law mit Passerelle

Inhaber oder Inhaberinnen eines Bachelordiploms in Rechtswissenschaften einer schweizerischen Fachhochschule werden unter Auflagen zum Studiengang Master of Law zugelassen.

Die Auflage (Passerelle) besteht aus 30 ECTS-Kreditpunkten und ist wie folgt zu erfüllen:

  1. 30 ECTS-Kreditpunkte müssen in den Fächern aus dem Bachelor of Law erworben werden, wobei
  2. mindestens eine der Prüfungen «Römisches Recht», «Rechtsgeschichte» oder «Rechtsphilosophie» bestanden werden muss

Die zusätzlichen Studienleistungen der Auflage können parallel zu den Studienleistungen des Masterstudiengangs erbracht werden und müssen somit nicht schon vor Beginn des Masterstudiengangs validiert sein. Das Studium des Master of Law richtet sich nach den für alle Master of Law Studierenden geltenden Bestimmungen (siehe Studienplan Master of Law 2023).

Für die Passerelle stehen sämtliche Fächer aus dem Bachelor of Law Programm (inklusive Wahlfächer wie Europarecht II oder Religionsrecht) zur Auswahl. Schriftliche Arbeiten (propädeutische Arbeit, Praktikumsbericht, Proseminararbeit) werden nicht an die Passerelle angerechnet.

Das Masterdiplom kann nur ausgestellt werden, wenn alle zusätzlichen Studienleistungen gemäss Art. 12a des Reglements über das Rechtsstudium (RRS) und alle gemäss Art. 12 RRS erforderlichen Studienleistungen erbracht worden sind. 

Reglemente

RRS (Art. 11 Abs. 1bis und Art. 12a)
AR-RRS (Art. 9i ff.)